Zug aufhalten strafbar?

17 Antworten

Nach § 315 des Strafgesetzbuches ist ein "gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr" strafbar.

Strafbar ist nach § 315 Abs. 1 Nr. 2 auch, ein "Hindernis zu bereiten". Das Aufhalten einer Tür fällt zwar theoretisch darunter, da der Verkehr - wenn auch kurzfristig - verzögert wird. ABER: Durch das Hindernisbereiten musst Du, um strafbar zu sein,

"Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährden". Das ist hier völlig ausgeschlossen. Gemeint sind bei § 315 StGB gefährliche Sachverhalte, wenn Du z.B. einen Betonklotz auf die Gleise legst.

Kurzum: Die Schaffnerin erzählte völligen Blödsinn. Dein Verhalten ist straflos.

Was anderes kann sein, wenn Du die Tür beim Aufhalten beschädigst...

Konkret: Eine strafbare Handlung gem. § 315 StGB liegt nicht vor, da es bereits am Tatbestand der Fremd- oder Sachengefährdung mangelt.

Aber: Das heißt nicht, dass es keine rechtlichen Konsequenzen geben kann. Erstens ist ein solches Verhalten ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen der Bahn, die im Bahnhof irgendwo aushängen und denen man mit dem Kauf einer Fahrkarte zugestimmt hat. Man begeht also streng genommen einen Vertragsbruch, wenn man den Bahnverkehr behindert. Und zweitens kann - wenn so eine Störung z.B. etwas länger anhält - durchaus der Bahn ein Schaden entstehen, etwa, wenn deshalb ein anderer Zug nicht einlaufen kann, dessen Anschlüsse nicht eingehalten werden können, weil die Regionalbahn abfährt usw. Und das kann teuer werden. Schadensersatz hängt nicht vom Vorliegen einer Straftat ab.

Wenn die Schaffnerin sich nun nicht rechtlich exakt ausgedrückt hat, kann man interpretieren, dass sie rechtliche Konsequenzen in Aussicht stellt, und so gesehen hatte sie Recht.

Ganz einfach ohne viel Gesetzes-blablabla. Du wolltest einfach nett und höflich sein und warst das auch, das hat sicherlich nicht läner als 10 oder 15 Sekunden gedauert und war echt ein netter Zug von Dir.

Kein Mensch bestraft sowas, auch wenn die unfreundliche Bahntante was anderes meint.

Grund ist der, auch wenn Du ein Hindernis bereitet hast, war dieses nicht geeignet, im Sinne einer Gefährdung gesehen zu werden, auch wolltest Du nicht gefährden sondern nett sein.

Schadensersatz wegen einiger Sekunden, keine Richter wird das mitmachen, es sei denn er ist geisteskrank.

Demnach, keine Sorge und lass die Tante reden, die genießt vermutlich ihren Auftritt weil sie sich dann extrem wichtig vorkommt, Mrs. Bahn oder so. Auch kleine Leute wollen mal König sein, gönn ihr die paar Sekunden Macht, auch wenn diese rein erfunden war.

Du mußt dir das Ganze auch mal aus Sichtweise des Personals vorstellen. Die haben eine unglaublich hohe Verantwortung und müssen für alles geradestehen was im Zug oder auf den Bahnhöfen passiert und glaube mir, da passiert so einiges am Tag. Vielleicht gehst du davon aus daß es nur einmal am Tag passiert daß sich jemand in die Tür stellt aber so etwas passiert andauernd. Irgendwann ist man einfach genervt und es platzt einem dann schon mal der Kragen, das ist eine völlig normale und menschliche Reaktion und hat überhaupt nichts mit sich wichtig machen zu tun. Indem jemand sich in die Tür stellt obwohl der Zug schon abgefertigt ist pinkelt man dem Personal quasi ans Bein, denn bei der Abfertigung handelt es sich schließlich um eine Entscheidung, die eben nur dem Personal zusteht und keinem Reisenden, mit so einer Aktion mischt man sich in diese Entscheidung ein und das ist etwas sehr persönliches. Stell dir vor ich mische mich ungefragt einfach so in deine Arbeit ein und störe dich dabei oder mache etwas kaputt was du gerade hergestellt hast, wärst du dann nicht auch wütend?

Es kommt tatsächlich darauf an, was passiert und ob dieses jemand mit technischem Verständnis prüft. Es gab schon Fälle und deshalb ist eine Gefährdung eben nicht pauschal ausgeschlossen, wo ein Seilzug oder Sensor durch das Aufreissen der Tür kaputt ging. Die Überwachung zeigte dem Triebfahrzeugführer an Türen geschlossen und verriegelt. Tatsächlich ging durch die Gewalteinwirkung die Tür so kaputt, dass die Tür aber nicht wirklich verriegelte und jemand fiel aus dem Zug und verletzte sich dabei schwer. Hier wurde die conditio sine qua non Formel nach der Äquivalenztheorie angewandt. Hierbei ist jede Bedingung Kausal, die nicht hinweg gedacht werden kann ohne das der Erfolg in seiner ganz konkreten Gestalt entfiele. Ergo: Hätte der Fahrgast nicht die Tür aufgerissen, wäre es nicht zum Defekt gekommen und ebend nicht zum Unfall. Mit solchen Folgen muss man auch rechnen, wenn man in die Technik eingreift und nimmt dieses billigend in Kauf. Eine Handlung findet auch statt, denn das Aufhalten der Tür wird durch das Gehirn gesteuert und ist deshalb kein Reflex oder derartiges. Mann muss eben auch nicht Wissen, dass dieses unter Paragraph 315 StGB StGB fällt. Man weiss aber, dass das Aufhalten von Türen, die ein nach Paragraph 47 EBO (Eisenbahn Bau und Betriebsordnung) bestimmter Betriebsbeamter gerade schließt, nicht durch Dritte aufgehalten werden darf. Wenn man sich nur Strafbar machen würde, wenn man genau wüsste wo dieses Gesetz steht, dann könnten sich ja nur Juristen strafbar machen, deshalb muss man dieses auch ohne konkretes Wissen zuordnen können. Subsumtion kann dann eben auch nicht sein, er hat es aber gut gemeint. Nein, denn er hat verbotswidrig in den Eisenbahnverkehr der Bundeseigenen Eisenbahn eingegriffen und ggf. anderen Fahrgästen die pünktlich waren einen massiven Nachteil verschafft bezüglich eventueller Anschlüsse. Man sollte deshalb nicht alles verharmlosen, dass ist nämlich das Problem in unserer Gesellschaft.

Rein theoretisch hast du dich strafbar gemacht. Schonmal grundsätzlich hat ein Schaffner für seinen Zug ähnliche Rechte wie ein Hausbesitzer in seinem Haus. Seinen Anweisungen sind Folge zu leisten und er kann dich jederzeit des Zuges verweisen. Eine Anzeige wäre möglich, wenn nachgewiesen werden würde, dass du Verspätungen verursacht und damit Schaden angerichtet hast. Rechtliche Grundlagen würden sich finden lassen z.b. "dadurch verhindert oder stört, daß er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." §316b StGB, aber eine solche Verhandlung wäre in deinem Fall lächerlich und würde wahrscheinlich von jedem Richter abgewiesen werden! Der Staat wünscht sogar Zivilcourage und wegen ein paar Sekunden Verspätung einem Mann zu helfen würde wahrscheinlich nicht bestraft werden.