Zu kleiner Garten durch nachträglichen Entwässerungsgraben?

7 Antworten

Sag mal ist das wirklich ein "Entwässerungsgraben" oder nur ne Flutmulde? (passt auch besser zum höheren Abfluss)

= da steht jetzt kein Wasser drin und vvermutlich den größten Teil des Jahres nicht...

= dann spräche doch nix dagegen den auch mit Gras anzusäen

= und auch den Garten jenseits zu nutzen (bis zur Straße)

= für den Pool - ich gehe von aus dass Ihr so ein Aufpustedingens meint? - gibts dort auch Platz

= und für die Fahrradbude Platz vor dem Graben (zum Pflaster) hin...

= so gesehen ist der Graben/Flutmulde sogar besser als wie wenn Euer Garten im Fall des Falles komplett unter Wasser steht, oder? ;o)

... ich hab gegenüber auch so ein Rückhaltebecken, das führte in den fast 20 Jahren wo ich jetzt dort wohne glaube 2(!) mal Wasser...

... wird aber jeden Winter als Rodelhügel genutzt zur Freude der johlenden Kinder...

Gibt es im Mietvertrag eine Regelung zum Garten?

Grundsätzlich steht Euch der Garten als Teil der Mietsache nicht im zugesagten Umfang zur Verfügung. Du hast von mündlichen Zusagen der Verwalterin/Vermieterin gesprochen. Hier ist die Frage, ob und wie man diese beweisen könnte.

Eine Mietminderung wäre denkbar. Dem Garten wird aber meist nur ein geringer Anteil am Mietwert zugeschrieben, so dass die Mietminderung auch nicht sehr hoch angesetzt werden kann (vielleicht 5 %).

Lisenjoe 
Fragesteller
 28.04.2022, 18:14

Im Mietvertrag steht lediglich wer für die Pflege verantwortlich ist, aber nicht die Größe. Wir haben nur die allgemein gemietete Gesamtgrundstücksfläche von 210 m² schriftlich.

Das Beweisen der mündlichen Zusage wird wirklich schwierig, sie behauptet jetzt schon, dass sie das nie gesagt hätte. Als einzige Möglichkeit hätten wir, uns mit den anderen Parteien zusammenzutun, da sie da die gleiche Aussage getroffen hat.

Danke schon mal für die Info bzgl. der Mietminderung!

Wenn das öffentliche Vorgaben sind, kann der Eigentümer da selbst nichts machen. Und demzufolge auch die Verwalterin nicht.

Anscheinend ist das ja kein Graben, in dem ständig Wasser steht, sondern er ist für den Fall angelegt, dass die Kanalisation das Regenwasser nicht auffangen kann.

Dass der Graben nicht befestigt wurde, wundert mich allerdings.

Was steht denn bezüglich des Gartens in eurem Mietvertrag?

schleudermaxe  28.04.2022, 17:58

Die Stadt ist nicht befugt, ihre Entwässerung über private Grundstücke wegzuführen.

florestino  28.04.2022, 17:59
@schleudermaxe

Doch, wenn entsprechende Dienstbarkeiten eingetragen sind.

schleudermaxe  28.04.2022, 18:00
@florestino

Sind nicht, weil die Entwässerung später eingerichtet wurde, nicht vor dem Bau.

florestino  28.04.2022, 18:01
@schleudermaxe

Sorry, aber das kannst du doch gar nicht wissen.

schleudermaxe  28.04.2022, 18:03
@florestino

Doch, weil die Dienstbarkeit ja verfügt werden muss und im Grundbuch steht.

Das Grundstück gibt es seit Monaten, denn so schnell baut keiner.

florestino  28.04.2022, 18:05
@schleudermaxe

Der FS ist der Mieter und kennt deshalb sicher keine Grundbucheintragung.

Rheinflip  29.04.2022, 07:59
@schleudermaxe

Du kennst also ganz genau die Grundstücksgrenzen,? Woher weißt du, welches Kataster hier gilt und woher hast du den Einblick?

Woher weißt du dass es keine Verpflichtung für die Entwässerung gibt?

Lisenjoe 
Fragesteller
 28.04.2022, 18:01

Im Mietvertrag steht nur, dass die Garten- und Freifläche vor, hinter und um das Haus herum Bestandteil der Mietsache und mitvermietet sind. Und dass die ordnungsgemäße instandhaltung und Hofpflege dem Mieter obliegt.

Ja, das mit der fehlenden Befestigung verstehe ich auch nicht!

florestino  28.04.2022, 18:02
@Lisenjoe

Es wurde euch also keine bestimmte Größe des Gartens zugesichert.

Lisenjoe 
Fragesteller
 28.04.2022, 18:04
@florestino

Richtig, lediglich die allgemeine Grundstücksgröße. Sie hat uns bei der Besichtigung nur mündlich die Größe des Gartens mitgeteilt und die Architektenbilder mit dem Garten bis zur Straße gezeigt.

Aber Hallo,
da kannst du nix machen, das ist inzwischen sicher
Gemeinde- bzw. städtischer Grund, die Grenze war bisher scheinbar
noch nicht abgesteckt.
War sicher ein Mißverständnis zwischen euren Vermieter und Euch.
opi ehrsam

PS: Fpr die Absicherung und Gestaltung des Grundstücks
ist allein euer Vermieter zuständig - redet mit Ihm.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Uns hat man beim Bauen gesagt, wir hätten eine Hochwasserproblem von der Architektin!

Blöd nur, weiter weg von uns kann die Elbe nicht sein. Und im Haus nebenan ist mein Mann aufgewachsen. Die Brunnen hatten eventuell mal 8 Meter wasserabstand zum Oberfläche. Heißt die Warnung war quatsch,

Damals waren wir der absolute Stadtrand. Dann hat man den Acker bebaut. Und quer durch das Baugelände einen echten Entwässerungsgraben gesetzt 3 m Breit 1, 5m tief mit Rasengittersteinen ausgekleidet. bei den Übergängen sind Durchflussrohe eingesetzt. Also was völlig anders als bei euch.

Indem war in 15 Jahren nicht einmal ein tropfen Wasser, ist ein Hübsches Biotop geworden.

Ich würde was reinsetzen, Stauden Rosen, Beerensträucher. inklusiv Bodendeckern wie Glockenblumen Die kann man schneiden bzw. abmähen. Oder Erdbeeren. Die Schräge ist zum Mähen ein Traum. Absolute Freiheit. Ihr geht mit dem Mäher einfach Quer halbrunter.

Aber ganz ehrlich, ich wäre gar nicht eingezogen. Sowas sieht man doch wenn man vorher hinguckt. Was ihr da an Miete zahlt, mag ich gar nicht wissen.