Kann der Vermieter ein Wegerecht was über Jahre bestand einfach ändern?

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hallo herbst 18, es ist so, dass das bgb kein gewohnheitsrecht kennt, darauf kannst du dich also nicht berufen. wegerecht müsste im grundbuch eingetragen sein.ich denke aber, dass das eher nicht der fall ist. allerdings bin ich davon überzeugt, dass der hintereingang des hauses für alle mieter nutzbar sein muss, die dort kelleranlieger sind. ich glaube auch, dass der neue mieter hier eigenmächtig vorgegangen ist und sich rechte angemaßt hat, die ihm nicht zustehen. eindeutige klarheit kann nur vor ort erreicht werden. deshalb zunächst mit dem vermieter ein klärendes gespräch führen und, wenn das keine abhilfe bringt, die unterstützung eines mietervereines in anspruch nehmen, mitgliedschaft natürlich vorausgesetzt.

der Vermieter muss ein Weg zum Keller gewähren ,da dieser ja zum Mietobjekt gehört und zum Wohnungseingang natürlich auch

mani08  09.11.2008, 10:49

Es besteht keine Pflicht einen Aussenzugang zum Keller zu gewähren , denn der Keller ist ja durch das Haus zu erreichen und die Kellertür dient als Ausgang zum eigenen Garten.

Vmax1200  09.11.2008, 11:42
@mani08

war nicht zuerkennen das der Zugang vom haus auch ist,dann hast du natürlich recht

Gibt es im Mietvertrag keine entsprechende Regelung?Der Vermieter sollte eine Klärung schaffen.Ihm gegenüber würde ich mich auf das Gewohnheitsrecht berufen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Wegerecht_(Sachenrecht)

Du wirst schlechte Karten haben, den wenn der Hauseigentümer neu vermietet, du nichts .. also auch kein Wegerecht schriftlich hast...kann der neue Mieter sein angemietetes Grundstück .. für das er bezahlt ..frei nutzen. Dein Keller wird doch auch durch das Hausinnere erreichbar sein, diese "unbequeme Art müsstest du in kauf nehmen.Kostenlose Nutzung steht dir nicht zu.