Zeugenbeistand bei Zivilprozess?

5 Antworten

Das Recht auf ein faires Verfahren, das auch beinhaltet, dass ein Zeuge nicht zum bloßen Objekt eines Verfahrens gemacht werden darf, auch wenn er selbst nicht Partei ist, gebietet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass sich ein Zeuge auch im Zivilprozess eines anwaltlichen Beistands bedienen darf.

Allerdings gibt es mangels einer dahingehenden gesetzlichen Regelung keine Kostenerstattung für den Zeugen. Das heißt, der Zeuge muss den Anwalt, den er zur Vernehmung mitnimmt, selbst bezahlen.

Danke Euch. Weiß denn jemand, mit welcher Kostenhöhe man da etwa rechnen muss? Ich bin davon schon ausgegangen, so etwas selbst finanzieren zu müssen, würde aber gern wissen, was ich da so beiseitelegen muss, um auf der sicheren Seite zu sein. Ich wäre dort der einzige Zeuge und bin hinsichtlich der Betroffenen Personen emotional extrem im Zwiespalt. Ich habe Angst vor Gericht mit in den Schlamm gezogen zu werden und würde mich rechtlich gern absichern.

Nein, im ZIvilprozess nicht.

Über die Prozesskostenhilfe ist das möglich. Dabei läufst du aber auch Gefahr, die Kosten später erstatten zu müssen.