Zahlung des Kindesunterhalts?

13 Antworten

Du musst das Geld nichtmal am 01. jeden Monats auf ihr Konto überweisen. Normalerweise müsste sie dir erst eine Erinnerung (die muss für dich kostenlos sein) schreiben und die Frist auf 14 Tage setzen. Heißt du hättest rechtlich sogar Minimum den halben Monat Zeit ihr das Geld zu überweisen und dir dürfte kein Nachteil entstehen. Alternativ kannst du ihr ja sagen, dass du ihr das Geld gern per westernunion überweist, du dann aber - da es IHR Wunsch ist - die Kosten vom Unterhalt abziehen wirst. Bitte schriftlich (sogar lieber in WhatsApp, als mündlich)!

Nebenbei würd ich das dem Jugendamt melden, ich mein sowas geht nicht und sie sollte mal etwas von ihrem hohen Ross runter kommen.

Der Unterhalt muß jeweils am ersten Werktag des Monats auf den Konto der Mutter sein. Das es jeweils der 1. Werktag ist, ergibt sich aus §193 BGB.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__193.html

Kommt das Geld später an, könnte die Mutter verzugszinsen erheben. Ansonsten sind die Möglichkeiten eher gering, da diese selbst jeweils Zeit brauchen.

Hallo Trucker,

wieso Western Union, was soll das bringen, sind Kind und Tochter im Ausland?

Prinzipiell musst du dir keine großen Sorgen machen. Ein Dauerauftrag sobald dein Gehalt auf dem Konto ist (zum Ultimo?) wäre hilfreich. Ansonsten versuche mit der Kindesmutter zu vereinbaren, dass das Geld bis zum 5. jeden Monats auf ihrem Konto ist. Aber sogar, wenn du die Überweisung im Vergleich zum Eingang deines Gehalts um ein, zwei Tage vorschießt, ist das billiger die die Western Union-Spesen.

Ich würde davon abraten ihr zu erklären, dass sie auch die Spesen dafür zu übernehmen hat, wenn sie dir die Art der Zahlung vorschreiben will. Trägt nicht zur Deeskalation bei und ist somit kaum hilfreich. Auch wenn's für die männliche Welt nicht logisch oder vernünftig klingt, schlucke so manches hinunter, und bemühe dich in erster Linie darum, die Angelegenheit nicht ausarten zu lassen.

Wenn sich die Kindesmutter völlig querlegt, dann kannst du beim Jugendamt nachfragen, ob sie nicht vermitteln könnten. (Also keine Beschwerde, dass du unter Druck gesetzt wirst!). Die sind eher mit Streitereien beschäftigt, wo's darum geht ob überhaupt bezahlt wird, und nicht um ein oder zweit Tage später, somit ist soetwas bei denen (gem. meiner Erfahrung hier in Österreich) eine eher erfreulich abwechselnde "Kleinigkeit".

Wenn gar nichts hilft, brauchts einen Termin zu einer unverbindlichen Beratung beim Familienrichter (hierzulande gibt's für solche Fälle Sprechtage).

Viel Erfolg!

Ich informiere morgen erstmal das Jugendamt. Und Frage an ob die Jugendamtsurkunde zum 5. Wird Monats umgeändert werden kann.

Western Union funktioniert auch national kostet halt gebühren.sie kommt mir zwar entgegen mit der Hälfte aber so Kleinigkeiten werden mir nacher immer vorgeworfen. Naja ich überweise lieber soll sie halt warten auf die Arbeit der Banken

@Trucker87

Hallo Trucker,

danke für die schnelle Antwort. Ja, aber WU ist für einen solchen Zweck ja schon fast pervers.

Lass sie herumbrüllen (bildlich gesprochen), bleibe ruhig und sachlich, und lass dich nicht auf ihre "Kommunikationskultur" herunterziehen. Alle Vereinbarungen auf die ihr euch einigt schriftlich festhalten.

Am JA nicht herumsudern und gar verlangen, dass die arme Dame dort jetzt was unternehmen muss, sondern einfach einmal ganz relaxt um Rat fragen und ggfs. um Vermittlung bitten.

lG

Bis zum festgesetzten Zahlungstermin muß das Geld bei dem Empfänger angekommen sein, also mußt Du bei Feiertagen usw. die Überweisung vorziehen. Es sollten immer 3 Tage -ohne Feiertage und Wochenende-  
von Überweisungsauftrag bis zum vorgegebenem Eingangsdatum liegen. Das Jugendamt wird Dir auch sagen, daß das Geld pünktlich bei der Kindesmutter einzugehen hat. Notfalls könnte die Kindesmutter einen Titel erwirken, dann wird der Unterhalt vom Arbeitgeber einbehalten und überwiesen.

Geld ist eine Qualifizierte  Schickschuld. wenn Du es rechtzeitig abschickst -Überweisungsauftrag raus, hast Du alles getan; wann es ankommt, Sache des Empfängers (Verzögerungsgefahr). Also nicht kirre machen lassen