Zählt eine Terrasse die nicht an die Wohnung grenzt sondern hinter der Garage liegt zur Wohnfläche

5 Antworten

Sofern die "Terrasse" im Bestand des Mietvertrages unter der Beschreibung der Mietsache genannt ist, kann die Grundfläche der Terrasse zur Wohnfläche addiert werden. Dabei sind vermutlich nur 25% der Grundfläche der Terrasse der Wohnfläche der Wohnung hinzugerechnet worden. Diese "Terrasse" würde ich eher als "Freisitz" bezeichnen.

http://www.mietrecht-hilfe.de/miete/wohnflaechenberechnung.html

zur Wohnfläche gehören auch

Wintergärten, Schwimmbad und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume, Balkone, Loggien, Dachgärten- und Terrasse (sofern ausschließlich zur Wohnung gehörend!)


wenn die Terasse also ausschließlich Euch zur Verfügung steht und kein anderer Mieter dahin kann bzw. darf, darf sie eingerechnet werden ....

Das ist keine Terrasse, sondern "irgendwo" eine befestigte Fläche. Oder ein Sitzplatz im Garten. Kann also nicht als Wohnfläche angerechnet werden.

Nein, definitiv nicht...