Zählt ein Fernstudium als Nebentätigkeit/Beschäftigung neben einer Vollzeitbeschäftigung bei einem AG?

3 Antworten

Die Frage des AG zielt auf deine Leistungsfähigkeit ab; dein AG bezahlt dich ja dafür, dass du deine Arbeitskraft zu 100% ihm zur Verfügung stellst.

Eine Fernstudium ist nun zwar keine Nebentätigkeit in dem Sinne, dass es auf Einnahmenerzielung ausgerichtet ist, dennoch kann (und wird) ein Fernstudium deine Leistungsfähigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit mindern.

Sagst du Nichts und Alles geht gut: dann ist alles gut. Sagst du Nichts und du baust auf der Arbeit Bockmist, ist der Konfklikt vorprogrammiert.

Ich würde es zumindest mal erwähnen und anhand der Reaktion dann weiter entscheiden (ob offiziell melden oder Schweigen).

verreisterNutzer  10.08.2015, 01:04

Das sehe ich anders!

° Vom Charakter her ist eine Aus-/Weiterbildung keine so belastende Tätigkeit wie z.B. eine weisungsempfangende Arbeit - zumal man sich die Lernzeiten selbst einteilen kann.

° Dass dieses Lernen überhaupt negativen Einfluss auf meine Arbeitsleistung bei meinem Arbeitgeber hat, würde ich erst einmal verneinen, denn man könnte sich stattdessen (ebenso belastend) Sport treiben, sich Filme anschauen, in eine Kneipe gehen usw.

° Außerdem würde ich beim Arbeitgeber "keine schlafenden Hunde wecken"...!


1ZuZu  10.08.2015, 01:30
@verreisterNutzer

@Nightstick: Du hast erfolgreich ein Fernstudium absolviert, nehme ich an?

Wie hier ja schon korrekt erwähnt wurde ist ein Fernstudium keine anzeigepflichtige Nebenbeschäftigung, sondern dein Privatvergnügen, genauso wie sonstige Hobbys. Natürlich ist es wichtig, dass all dies deine Arbeitsfähigkeit nicht einschränkt, sonst kannst du Probleme bekommen.

Dennoch kann es sinnvoll sein, den Arbeitgeber über ein Fernstudium zu informieren, da es mitunter auch Unterstützung dafür gibt. Allerdings ist dies nur zu empfehlen, wenn der Arbeitgeber auch einen Nutzen davon hat. Sonst kann schnell der Eindruck entstehen, dass man nach dem Studium weg ist.

Ein Fernstudium dient der Bildung. Auf Bildung hat jeder Mensch ein Recht. Dein AG kann Dir es nicht verbieten. Aber unterschätze diese Belastung nicht. Kann sein, dass Dir im Berufsalltag die Puste ausgeht. Das mögen AG gar nicht. Fang erstmal damit an und schau wie Du alles unter einen Hut bekommst.