Nebenjob trotz Vollzeitbeschäftigung

3 Antworten

Üblicherweise muss der Arbeitergeber einer Nebenbeschäftigung zustimmen. Außerdem zahlst du ordentlich viel Steuern. Da würde ich mich erkundigen, ob es sich finanziell lohnt, wenn du eine 2. Steuerkarte brauchst.

Außerdem zahlst du ordentlich viel Steuern...............

.......wie kommst du darauf,bei einem Job bis zu 450 Euro im Monat fallen höchstens 2 % Lohnsteuer an.

Natürlich kannst du eine Nebentätigkeit unter Berücksichtigung der vom Arbeitszeitgesetz vorgegebenen Höchstarbeitszeit ausüben. Den Hauptarbeitgeber musst du über die Aufnahme dieses Jobs informieren.Ablehnen kann er es aber kaum.

Wenn du mit der Nebentätigkeit nicht über die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro im Monat kommst,fallen auch keine Beiträge zur Sozialversicherung an,außer 3,9 % Aufstockung zur Rentenversicherung.

Der Arbeitgeber dieses Nebenjobs zahlt Pauschalabgaben,unter anderem auch pauschal 2 % Lohnsteuer.Wenn es ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart wurde,kann er diese Steuer von deinem Lohn abziehen.

Okay, das war die Frage. Vielen Dank. Ein kurzes orientierendes Gespräch mit der Chefetage ergab, dass Nur wenige Stunden frei sind. (ich nehme mal an, dass es um die Differenz der tariflichen 38,5 std und Wochenhöchstarbeitszeit geht.)

Was aber auch erwähnt wurde, dass es als Honorar bzw Selbstständiger keine weiteren Grenzen gibt.

Ergeben sich dadurch neue Möglichkeiten?

frag deinen arbeitgeber wenn er zustimmt ist es ok