Ist man zur Beatmung in einem Notfall verpflichtet?

12 Antworten

Man sollte machen, was einem zumutbar ist: sowohl gesetzlich als auch moralisch. Was das ist, hängt vom Einzelfall ab.

Bei der Entscheidung bitte berücksichtigen:

1. Notruf 112 geht immer. Kann jeder. Es wäre schön, wenn das auch mal jemand machen würde, wenn er einen Notfall erkennt. Viele denken sich nämlich "Oh, ich kann eh nicht helfen", wenden sich ab und machen nicht mal einen Notruf. Das ist aber das mindeste, was man kann (und auch muss!).

2. Für den Normalbürger ist es sehr selten, in die Lage zu kommen, jemanden reanimieren zu müssen. Die meisten Erste-Hilfe-Leistungen sind allgemeiner Art, z.B. bei Atem- oder Kreislaufbeschwerden. Also bitte nicht davor zurückschrecken, jemandem in einer Notlage beizustehen. In den meisten Fällen genügt sowieso "Händchen halten", also einfach nur für den anderen da zu sein, bis der Rettungsdienst kommt.

3. Man wird meist Zeuge eines solchen Falles in der eigenen, privaten Umgebung! Es ist also nicht der "Wildfremde", dem man helfen muss, sondern die eigenen Eltern, Geschwister, Kinder, Freunde oder Arbeitskollegen.

4. Falls man doch mal reanimieren muss: es reicht tatsächlich zunächst, die Kompression des Brustkorbes ("Herzdruckmassage") einigermaßen rhytmisch durchzuführen. Man geht heute davon aus, dass allein dadurch schon genug Luft in den Atemwegen bewegt wird, um noch ausreichend Sauerstoff zu liefern. Wenn man aus irgendeinem Grund nicht beatmen kann, reicht also drücken erstmal völlig aus.

5. Es gibt Beatmungstücher, klein zusammengefaltet, als Schlüsselanhänger, z.B. in der Apotheke zu kaufen (ca. 3-6 EUR). Das sind Plastikfolien mit einem Venitl, dass über das Gesicht des Patienten gelegt wird. Wer mag, kann sich damit gut vor Ekel schützen. Gleich auch noch ein Paar Einmalhandschuhe für die Handtasche kaufen, kann man/frau immer brauchen.

6. Erste-Hilfe ist wahnsinnig wichtig. Ohne gute Erste Hilfe kann auch der Rettungsdienst oft nichts mehr erfolgreich ausrichten.

7. Erste-Hilfe kann jeder lernen! Termine und Kosten (ca. 30-50 EUR, wird oft auch von der Berufsgenossenschaft übernommen) findet man bei der nächsten Hilfsorganisation (siehe Internet oder Telefonbuch).

8. Das Gefühl, sich getraut und geholfen zu haben ist unbeschreiblich!

Just do it...

wozu man verpflichtet ist, hat bitmap ja schon schön zitiert. Wie du vielleicht daraus erlesen kannst, ist eine Beatmung nicht direkt verpflichtend, aber wie auch schon schön beschrieben - wenn wir uns jetzt wegen Ekel diese Beatmung nicht mehr antun, dann handeln wir irgendwann derart egozentrisch, dass nichts mehr funktioniert. Denk immer daran, was du dir erhoffen würdest, wenn DU derjenige bist, der Hilfe braucht. Auch DU wirst dann möglicherweise schon erbrochenes am Mund haben, artieriellen Blutschaum etc. am gesicht haben, und nicht besonders lecker aussehen. Willst du wirklich, dass dir dann nicht geholfen wird, weil sich vielleicht die anderen EKELN?

Abgesehen davon gehört für mich eine erste Hilfe-Ausbildung in die Schule, und zwar die vollständige, nicht nur die paar Stunden Sofortmaßnahmen am Unfallort.

Nun, jeder muß soviel tun wie ihm möglich ist. Kommst du zu einem offensichtlich Verletzten mußt du sofort den Notarzt rufen bzw. andere Menschen dazu animieren!! Dann ist es natürlich dran die Wiederbelebung zu geginnen, nachdem du die Vitalfunktionen Atmung, Kreislauf und Bewusstsein gecheckt hast. Deiner Freundin rate ein dünnes Tuch zwischen ihren und den anderen Mund zu legen! Sie sollte sich mal überlegen was sie da sagt.... ein Menschenleben aufs Spiel setzen wegen ein paar Bakterien? Das ist wirklich ein sehr primitives Denken! Ich hoffe du verhälst dich anders und tust was in deiner Macht steht, um jemanden evt. das Leben zu retten! Denn dafür hättest du meinen Respekt verdient! Ameise

In einem einer extremen Stresssituation reagiert man anders als man vorher redet. Wenn aber klar wird, dass eine offensichtlich notwendige Mundbatmung im Notfall unterlassen wurde, ist das unterlassene Hilfe. Das wird bestraft. Leider nur dann wenn das jemand anzeigt.

Jeder muss lt. Gesetz (§323c StGB) nur das tun, was ihm zuzumuten ist. Wer also eine Atemspende aufgrund von Übelkeit unterlässt, kann dafür nicht bestraft werden. Und schon gar nicht, wenn er dafür eine Herzdruckmassage durchführt, die bei normaler Hilfsfrist meist ausreicht. Grundsätzlich genügt das Absetzen des Notrufs, um der Hilfeleistungspflicht genüge zu tun.

http://dejure.org/gesetze/StGB/323c.html