Worüber wird das Umsatzsteuerkonto abgeschlossen, über die Bank oder über das Sbk?

2 Antworten

Wieso kann es das Konto Bank nicht sein? Was passiert denn dann? Du würdest doch gegenüber dem Kontoauszug (Bankbeleg) eine zu niedrige Forderung oder zu Verbindlichkeit gegenüber der Bank ausweisen. Dazu noch die Frage: Wenn Du Deine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt als bezahlt behandelst, dann taucht die doch in der Bilanz gar nicht mehr auf. Damit wären bereits zwei Konten in der Bilanz falsch ausgewiesen.

Wobei die Bilanz doch gerade ein korrektes Abbild der Vermögenslage darstellen soll. Zwar kann man sich hinstellen und sagen, dass das doch unter dem Strich sich ausgleicht. Weniger Verbindlichkeiten beim Finanzamt verbessern die Bilanz und das fängt doch der Fehler im Bankkonto auf, aber es gibt das Saldierungsverbot. Sonst könnten wir auch alle Bestandskonten gegeneinander buchen und hätten am Ende nur noch Eigenkapital und Gewinn bzw. Verlust in der Bilanz stehen. Da würde man ja nichts mehr erkennen können. Und die Sache mit den Bilanzvorträgen ist doch ganz schön. Man kann sehen was die Bank für das Darlehen noch an Tilgungen bekommen muss und was die Fahrzeuge so etwa für einen Wert haben...

Unabhängig von der Schule. Für die Umsatzsteuer gibt es tatsächlich zwei Möglichkeiten. Entweder man lässt auf dem Konto Umsatzsteuer - das bereits den Charakter eines Verbindlichkeitenkontos hat - stehen und hat demgemäß den Betrag auch in der Bilanz so stehen.

Gefällt mir in der Praxis überhaupt nicht. Was ist denn die Folge? Wenn die Bilanz vorgetragen wird, dann bucht man doch den Betrag am 1.1. wieder auf das Umsatzsteuerkonto.

Doch im laufenden Jahr wird das USt-Konto nur angesprochen, wenn ich zusammengesetzte Buchungssätze habe. Mit Umsatz, Boni oder Skonti. So kann ich immer die umsatzsteuerpflichtigen Erlöskonten zusammen stellen und kontrollieren ob mein Konto Umsatzsteuer stimmt. So kann man z.B. Erfassungsfehler finden.

Also: Wer nur ein Erlöskonto hat, der rechnet den Betrag mal 19% guckt auf die Umsatzsteuer und stellt fest, ob alles in Ordnung ist. Bereits durch die Buchung der Vorsteuer ist das schon vorbei.

Die sogenannte Knopfdruck-Bilanz, also wenn man Buchhaltung am Computer macht, wird je nach Programm aber in der Regel so verfahren, dass Vorsteuer, Umsatzsteuer und Umsatzsteuervorauszahlungen (sowie Umsatzsteuer Vorjahre) zusammen in der Bilanz stehen. Also ist der Saldo am Bilanzstichtag eine Forderung, dann stehen alle Konten auf der Aktivseite. Bei Verbindlichkeiten also auf der Passivseite.

Das bedeutet also in Deiner Ausdrucksweise, dass die ganzen Umsatzsteuerkonten über das SBK gehen.

Ich z.B. möchte wenn möglich die Forderungen und Verbindlichkeiten schön getrennt haben. Dann geht mir allerdings wie Dir auch, ab dem Abschluss der Umsatzsteuerkonten die Umsatzsteuerverprobungsmöglichkeit durch die Lappen. Und auch die automatische Übergabe in Umsatzsteuererklärung - in unserer Computerwelt - bekommt Schwierigkeiten. Weil das Programm natürlich feststellt Umsätze muss ich übergeben, aber es findet auf den Umsatzsteuerkonten die Beträge nicht. Und Vorsteuer übergibt er mit 0 Euro, weil das Konto ja inzwischen auch bereinigt ist.

Man kann also wie folgt buchen: USt, VoSt, USt-Vz laufendes Jahr gehen auf das Konto Umsatzsteuer laufendes Jahr. Im Kontenrahmen existiert das, in der Schule hat man das vermutlich unsinniger Weise gestrichen.

Besonderheit bei den Umsatzsteuer-Vorauszahlungen. Die werden in der Regel monatlich bezahlt und üblich ist auch, dass man dafür eine Fristverlängerung hat. Dafür muss man allerdings am Jahresanfang einen Antrag stellen. Der dann auch verlangt, das die Vorjahres-Umsatzsteuer für das gesamte Jahr durch 11 geteilt wird. Dieser Betrag ist dann wie eine Kaution zu zahlen.

Folge: November Umsatzsteuer mit Fristverlängerung fällig im Januar und Dezember im Februar des Folgejahres.

Diese beiden Beträge erfasse ich bereits mit Bilanzentwurf als USt-Vz. Allerdings gegen 'sonstige Verbindlichkeiten' oder 'sonstige Forderungen'. Wenn man nun USt, Vorsteuer und USt-Vz umbucht auf das Konto USt lfd. Jahr, dann steht auch der geschuldete Betrag so in der Bilanz ausgewiesen. Der Steuerpflichtige kann sofort sehen, was er innerhalb eines Monats nach Abgabe der Steuerklärung für USt an das Finanzamt noch abführen muss.

Da Ihr dieses Konto vermutlich nicht habt, würde ich alle die Beträge gegen Verb. bzw. Ford. buchen.

Ansonsten würdest Du Dein USt-Konto auch als Bestandskonto behandeln und das SBK nutzen.

Hoffe mit dem warum - aus der Praxis - Dir den Ablauf hinter den Buchungen verständlich gemacht zu haben.

Ansonsten sollte im Schulbuch stehen, wie die USt-Konten bei Euch schulmäßig abgeschlossen werden. Das braucht man dann nur auswendig lernen. Viel Erfolg.

Über Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber des Finanzamtes und diese dann auf das Konto wo es tatsächlich passiert ist.