Buchführung Buchungssatz Zahlung der KFZ-Steuer und Haftpflicht.

5 Antworten

Die Sache mit der Vorsteuer sollte leider erst jetzt klar sein.

Was ist mit der zeitlichen Abgrenzung. Die Kfz-Steuer ist in jedem Fall eine Jahressteuer. Der Anteil für das Folgejahr ist abzugrenzen. ARA an Kfz-Steuer.

Die Antworten Deines Kollegen sind richtiger.

Bei KFZ-Steuer gibts natürlich keine Vorsteuer.

Bei Haftpflichtversicherung auch nicht. Da gibts nur eine "Versicherungssteuer", meist 19%. Es macht aber keinen Sinn, diese extra auszuweisen.

Also Keine Berechtigung für 672,27.

Hallo.

Beides ist nicht 100% richtig, aber auch nicht 100% falsch.
In der Aufgabe ging es wohl mehr um den Weg wie um die Zahlen.

Wie bereits geschrieben wurde, in Versicherungsbeiträgen und Kfz-Steuer sind keine abzugsfähigen Steuern in Sinne des UStG zu ziehen.