Buchführung Buchungssatz Zahlung der KFZ-Steuer und Haftpflicht.
Folgende Fragestellung hatten wir in unserer Buchführungsklausur: Buchen Sie die Zahlung der KFZ-Steuer und Haftpflichtversicherung in Höhe von jeweils 800€ per Bank. Meine Lösung war:
KFZ-Steuer 672,27,
Versicherungsbeiträge 672,27, / Bank 1600
Vorsteuer 255,46
Jemand Anderes hatte:
KFZ-Steuer 800,
Versicherungsbeiträge 800, / Bank 1600
Beide haben volle Punktzahl bekommen. Was ist nun aber richtig?
5 Antworten
Die Sache mit der Vorsteuer sollte leider erst jetzt klar sein.
Was ist mit der zeitlichen Abgrenzung. Die Kfz-Steuer ist in jedem Fall eine Jahressteuer. Der Anteil für das Folgejahr ist abzugrenzen. ARA an Kfz-Steuer.
Die Antworten Deines Kollegen sind richtiger.
Bei KFZ-Steuer gibts natürlich keine Vorsteuer.
Bei Haftpflichtversicherung auch nicht. Da gibts nur eine "Versicherungssteuer", meist 19%. Es macht aber keinen Sinn, diese extra auszuweisen.
Also Keine Berechtigung für 672,27.
Hallo.
Beides ist nicht 100% richtig, aber auch nicht 100% falsch.
In der Aufgabe ging es wohl mehr um den Weg wie um die Zahlen.
Wie bereits geschrieben wurde, in Versicherungsbeiträgen und Kfz-Steuer sind keine abzugsfähigen Steuern in Sinne des UStG zu ziehen.
Keine Steuern von Kfz-Steuern abziehen. Also hat der andere Recht. In Sachen Versicherungssteuer (kompliziert) hier ein Link: http://www.refrago.de/Kann_die_Versicherungssteuer_als_Vorsteuer_abgezogen_werden.frage321.html