Wohnungsnummertausch bei Kauf einer Eigentumswohnung?

2 Antworten

Ich würde es selber ganz genau wissen wollen. Ist es wirklich egal? Warum dieses hin und her? Wird da was verborgen oder sind alle nur larifari?

Vereinbart Termine mit den Mietern und nimm den anderen Eigentümer mit und schaut Euch die Wohnungen mal an. Mache Dir ein Bild. Also nimm einen Fotoapparat mit und kontrolliere die Sache mal.

Wer hat denn den Fehler verursacht? Kann man den nicht in Anspruch nehmen und ihn die Korrektur zahlen lassen?

Klar kostet das alles Geld. Aber wenn das alles nicht koscher ist, ist das eventuell gut angelgetes Geld, wenn es ein Anwalt prüft und vor noch mehr Schaden bewahrt.

Goldpiranha 
Fragesteller
 15.09.2014, 08:06

Die Wohnungen sind baugleich. Ich habe ja auch meine links oben besichtigt, die andere wurde zu dem Zeitpunkt nicht verkauft.

Das ist auch eine der Fragen, wer hat den Fehler verursacht. Meine Notarin, weil sie WG7 geschrieben hat oder der alten Verwalter mit seinem Notar, weil sie den Vertrag wohl nicht richtig geprüft haben?

Dir gehört die Wohnung, die im Grundbuch auf Deinen Namen eingetragen ist. Wenn Du schreibst, dass im Grundbuch kein Bezug auf die Wohnungsnummer genommen wird, so muss ich das anzweifeln. Wie soll denn dann eine eindeutige Zuordnung stattfinden können?

Schau Dir alle Abteilungen im Grundbuch nochmals genau an. Dann setz Dich am besten mit der Eigentümerin der anderen Wohnung zusammen vergleicht Eure Einträge im Grundbuch.

Wenn bei der anderen Eigentümerin ein Verweis auf eine Wohnungsnummer vorhanden ist und bei Dir tatsächlich NICHT - dann gehört Dir die Wohnung mit der entsprechend anderen Nummer. Beim erneuten Verkauf sollte dann darauf geachtet werden, dass dann die "freie" Wohnungsnummer angegeben wird.

Intern soll/muss dann der Hausverwalter für Deine Wohnung eben die "freie" Wohnungsnummer verwenden.

Wenn dann hat Deine andere Miteigentümerin ein Problem, nämlich dann, wenn die Wohnungsnummer im Grundbuch bei Ihr nicht identisch ist mit der Wohnungsnummer, gemäß Teilungserklärung und dem Aufteilungsplan.

Der Verwalter kann von Dir bzgl. Grundbuchumschreibung rein gar nichts verlangen. Er könnte höchstens das Grundbuchamt darüber informieren. Ob und was die dann machen, steht in den Sternen ...