Wohngeldanspruch von 18 j. Tochter ohne eigenes Einkommen im 3 Personen Haushalt

2 Antworten

Da deine 18-j. Tochter noch Schülerin ist, hat sie Anspruch auf den Unterhalt des Vaters und muss in der Wohngeldberechnung berücksichtigt werden. Du solltest dich mal besser über deine Rechte informieren nund den Vater zur Kasse bitten!

jojolulu 
Fragesteller
 26.10.2014, 15:04

Danke für deine Antwort . Ich habe einen langjährigen Unterhaltsstreit mit dem Vater meiner Tochter geführt , er zahlt trotz allem keinen Pfennig ! :-( Ich finde leider auch im Internet nichts was Aufschluß über meine Situation mit dieser wohngeldberechnung gibt ..

So wie du den Sachverhalt schilderst, müsste deine Tochter bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt worden sein. Möglicherweise glaubst du nur, dass sie nicht dabei ist, weil sie nicht als Einkommensbezieher erscheint. Schau mal nach, irgendwo ist eine Angabe über die Anzahl der berücksichtigten Personen. Ich gehe davon aus, dass die Berechnung korrekt erfolgt ist.

Falls du den Bescheid nicht überblickst oder andere Fragen zum Thema hast, kannst du mich gern anschreiben.