Wohngebäudeversicherung Grundsteuer

4 Antworten

Also, die Wohngebäuderversicherung kann der neue ET übernehmen oder auch kündigen nachdem er im Grundbuch eingeschrieben wurde. Ob und welche Kosten und Lasten er zu erstatten hat, ergibt sich aus dem Kaufvertrag. Wird dort nichts von den Vertragsparteien geordnet, wird auch nichts erstattet. Alles eigentlich ganz einfach. Und für die Grundsteuer haftet derjenige, der im Bescheid aufgeführt ist.

Frühstens ab dem Termin der Bisitzübergabe. Also wenn alle Eintragungen, etc. vom Notar beantragt und umgesetzt wurden. Normalerweise gilt als Besitzübergang der vom Notar mitgeteilte Termin. Meist ist das auch der Tag des Geldflusses. Erst dann ist der Käufer auch für die Immobilie verantwortlich. Du kannst anteilig vorausgezahlte Kosten also erst nach dem Besitzübergang zurückfordern, solltest das aber vorher mit dem Käufer auch so vereinbart haben.

schleudermaxe  15.04.2013, 08:30

Nicht ganz, die Gebäuderversicherung beispielsweise darf nur ausgestellt bzw. umgeschrieben werden auf die Eigentümer, die im Grundbuch eingeschrieben wurden. Ein Kaufvertrag hilft da gar nicht, so jedenfalls die gesetzlichen Vorgaben. Auch ein etwaiger Mieter hat mit Käufern, die noch nicht im Grundbuch stehen, keinerlei vertragliche Bindungen.

Normal ab besitzübergang. Alles weitere müsstest du privat mit ihm verhandeln. Grundsteuer kommt auch auf den Käufer an, den bis zur Umschreibung kann es dauern und die Grundsteur ist eine Jahressteuer.

wenn du was wieder bekommen willst musst du dich an den empfänger des geldes wenden. also versicherung und gemeinde.

Oedelfaenger  01.02.2013, 12:01

Das stimmt so leider nicht.