Kosten für ein ganzes Jahr bezahlt, kann ich nach Verkauf vom Hauskäufer Anteil verlangen?

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Als wir unser Haus kauften, wurde das gleich im notariellen Kaufvertrag mit vereinbart, dass die Kosten, die vom ehemaligen Besitzer im Voraus bezahlt wurden, durch uns, von dem Tag an als uns das Haus gehörte, anteilig übernommen werden müssen und dem Verkäufer zu erstatten sind.

Wie das im Nachhinein jetzt aussieht, weiß ich leider nicht. Vielleicht solltest du darüber nochmal mit dem Notar sprechen. Ansonsten kannst du noch auf den Käufer zugehen und ihn bitten, dass er dir die Kosten erstattet. Ich bin mir aber nicht sicher, ob er das auch muss.

Habe mir den Vertrag eben nochmal angesehen. Morgen werde ich meinen Notar anrufen. Glaube einen Vertragspunkt gefunden zu haben, der diese Dinge beinhaltet. Nur so geschrieben das ein Normalo es nicht verstehen kann :-/

@senara

Jep, diese "Jura-Sprache" ist manchmal echt nicht leicht. Und ja, ruf an, vielleicht kann der Notar dir das am Telefon sagen oder du machst kurzerhand einen Termin.

Kosten für Schornsteinfeger, Niederschlagswasser und Grundbesitzabgaben habe ich fürs ganze Jahr schon bezahlt. Kann ich vom Käufer verlangen, dass er anteilig einen Teil an mich zurück zahlt.

Nein, das hätte vorher vereinbart werden müssen. Grundbesitzabgaben bekommt man häufig monatsgenau erstattet, wenn man die Gemeinde vom Verkaufsdatum informiert...

Die Wohngebäudeversicherung hatte ich auch für ein Jahr schon gezahlt. Der Verkäufer hat sie nicht übernommen, aber erst im August gekündigt. Da die nächste Fälligkeit zum 01.09 gwesen wäre bin ich doch ganz schön über den Tisch gezogen worden ! Oder ? Kann ich da irgendetwas gegen tun ?

Nein, die Versicherung hättest Du kündigen müssen, Hausverkauf ist ein Grund zur Sonderkündigung. Sprich mit der Versicherung, vielleicht regelt sie das noch nachträglich...

Schick ihm eine Rechnung mit dem Betrag, den du dir ausgerechnet hast.Wenn er bezahlt ist gut, wenn nicht, kannst du zwar dagegen angehen, aber was solls. Hatte dasselbe Problem mit Gebäudebrandversicherung , die läuft scheinbar immer bis Jahresende. Deshalb einen Anwalt zu bemühen, wäre wahrscheinlich nicht sehr sinnvoll, wegen Geringfügigkeit, aber eine Rechnung kannst du ihm trotzdem schreiben.

Habe sogar mit dem Käufer telefoniert ! Er meinte nur das er dass bestimmt nicht bezahlt.

Solche Punkte führt man im Kaufvertrag mit auf und Versicherungen werden bei Verkauf gekündigt. Ich sehe da keine Möglichkeit für dich ohne vertragliche Vereinbarung Geld zurück zu bekommen.

Danke für die Antworten. Ich habe inzwischen mit meinem Notar telefoniert und erfahren das es im Kaufvertrag geregelt ist !!! Nur ich habe es nicht richtig verstanden. Der Käufer hat mich übers Ohr gehauen mit der Versicherung und im neuen Jahr bekommt er die "Rechnung" ! Er hatte nur einen Monat Zeit sie zu kündigen und dann hätte er sie übernehmen müssen oder mir Geld zurück erstatten.

Naja ich würd mal sagen: wäre ich der Käufer des Hauses, dann würde ich es garantiert nicht zahlen. Besonders da Du im Mai ja schon ausgezogen bist, und Dich über ein halbes Jahr lang nicht beklagt hast. Versuchen kannst Du es, aber ich glaub nicht, dass Du erfolgreich bist.

Ich habe es von Anfang an versucht und wurde immer wieder vertröstet.