Woanders während der Ausbildung bewerben- Kündigungsgrund?

8 Antworten

Die Bewerbung bei einem anderen Unternehmen berechtigt deinen Ausbilder/Arbeitgeber nicht zur Kündigung des Berufsausbildungsvertrages.

Ein Kündigungsgrund für den aktuellen Betrieb ist das auf keinen Fall, nicht mal eine Abmahung darf man dafür bekommen.

Es kann natürlich sein, das das kollegiale Miteinander und das Verhältnis darunter leidet, wenn Chef & Kollegen mitbekommen, dass man sich anderweitig bewirbt.

Meinst du ein Kündigungsgrund für deine jetzige Firma? Dann nein. Also dir kann man nicht so einfach kündigen.

Du kannst mit einer Frist von 4 Wochen kündigen.

Hallo Mellielli,

das beantwortet dir der § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG recht eindeutig:

Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

Also im Klartext- ja, unter diesen Voraussetzungen darfst du zu den genannten Bedingungen kündigen.

Bewerben kann man sich jederzeit. Wer sollte das verbieten wollen? Ob man dann aus der bestehenden Beschäftigung ausscheiden kann, ist eine ganz andere Frage.

Du kannst dich jederzeit bei einer anderen Firma bewerben. In der Bewerbung kannst du auch einen Sperrvermerk setzen, dass der Arbeitgeber sich nicht mit deinem jetzigen Arbeitgeber in Verbindung setzen darf.