Witwenrente einfach streichen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

§ 46 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 SGB VI, jeweils 1. Halbsatz.

jingles262 
Fragesteller
 27.06.2013, 09:53

Dankeschön.

Laß dich nicht verrückt machen. deine Mutter bekommt die Witwenrente auf ewig. Ausnahme wäre nur wenn sie wieder heiratet, ansonsten kann sie machen was sie will und wenn sie 100 Freunde oder intime Beziehungen hätte. Selbst wenn sie eine ehe ähnliche Beziehung hätte!

Pures Gerede.

Selbst bei ALG2 muss das Jobcenter dem Leistungsempfänger die Partnerschaft beweisen und nicht umgekehrt!

Quatsch. Vergiss das Gerede.

adavan  26.06.2013, 20:15

Solange sie nicht wieder ehelicht, kriegt sie die Rente. Neuer Partner hin oder her.

jingles262 
Fragesteller
 26.06.2013, 20:48
@adavan

Erst mal Dankeschön für die schnellen Antworten. Das war ja auch meine Meinung. Seid ihr sicher, daß die die Rente nicht einfach auf eine Anschuldigung hin einbehalten können?

adavan  26.06.2013, 21:09
@jingles262

Nein. So eine Anschuldigung ist völlig irrelevant.

Aber ihr könntet diesem gehässigen Hobbyjuristen mal spaßeshalber mit einer Anzeige wegen übler Nachrede drohen )

jingles262 
Fragesteller
 26.06.2013, 21:19
@adavan

Das geht dem glatt am A... vorbei. Das ist nicht die einzige Gemeinheit von dieser Seite. Leider kann man da nicht viel machen. Die Justiz handelt erst, wenn was passiert ist.

Quatsch, quatsch, quatsch! Witwenrente wird nur nach einer erneuten Heirat gestrichen. Bei einer Lebenspartnerschaft (in der Tisch und Bett geteilt werden) ist es komplizierter. Aber unter den von dir geschilderten Umständen, passiert gar nichts, auch nicht, wenn die zwei eine intime Beziehung hätten.