Wohnungsgeberbestätigung und der Hauptmieter will die Anschrift des Eigentümers nicht eintragen?

3 Antworten

Er hat vorgeschlagen sich selber als Eigentümer einzutragen.

Das wäre  Betrug und vielleicht könnte das Finanzamt auch plötzlich Ärger machen.

Das würde ich nicht unterstützen.

Schau mal hier rein das ist bestimmt interessant:

http://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/12_Fragen_und_Antworten_zur_Wohnungsgeberbestaetigung.d1410.html

An Deiner Stelle würde ich mir dringend was anderes zu denn, wenn der eigentliche Vermieter Wind von der unerlaubten Untervermietung bekommt und Deinem Vermieter (Hauptmieter) kündigt, musst Du auch raus.

LG

johnnymcmuff

Vielen Dank für deine Antwort und für den Link! Da habe ich ein Muster einer Vermieterbeschenigung gesehen wo nichts über Eigentümer steht. Wäre das vllt eine Option?

http://www.refrago.de/media/download/Wohnungsgeberbestaetigung.pdf

Vielen Dank im Voraus!

@ken1988

Da würde ich einfach probieren, finde ich persönlich gut.

Das Verbieten eine Untermietverhältnisses durch den Eigentümer kann nach einer Entscheidung der Gerichte nicht mehr erfolgen. Somit kann der Hauptmieter auch ohne Probleme als Wohnungsgeber auftreten. Im Feld Eigentümer soll der Eigentümer eingetragen werden, bzw. die Hausverwaltung, sofern es eine solche gibt. Eine Adresse des Eigentümers ist dabei nicht zwingend notwendig.

Bachte aber, dass die verspätete Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Verwarnungsgebühr geahndet werden kann.

Mach Dir doch keinen Kopf. Der Vermieter trägt sich als Wohnungsgeber ein und beim Eigentümer schreibst Du ihn auch rein mit dem Zusatz in Klammern, lt. Auskunft des Wohnungsgebers.

Es kann von Dir sicher nicht verlangt werden, dass Du zum Grundbuchamt gehst und die Eigentumsverhältnisse klärst. Du musst Dich schon darauf verlassen, dass das stimmt, was Dir Dein Vermieter sagt.

Soll doch das Einwohnermeldeamt selbst aktiv werden, wenn es das nicht glauben will und ich bin sicher, die interessieren sich wohl nicht sonderlich dafür.