Wiedereinstellung bei einer Zeitarbeitsfirma nach Kündigung ( W o b / A g )

4 Antworten

Hallo wisser673,

am 1 Januar 2004 ist die Wiedereinstellungssperre weggefallen. Das heißt, Zeitarbeitsfirmen können einen "Mitarbeiter" immer wieder einstellen, kündigen, einstellen, kündigen, ... was leider auch Alltag ist (und womit das unternehmerische Risiko wieder ein mal mehr auf den Zeitarbeiter übertragen wird.)

Weil die Wiedereinstellungssperre gestrichen wurde, kann ich Dir logischerweise auch kein Gesetzestext dazu geben. Google mal nach "Wiedereinstellungssperre" + "Arbeitnehmerüberlassung", dann findest Du einiges dazu.


Die neuen Sklaven ( http://blogrock.de/2011/leben/die-neuen-sklaven/ )

"... Darüber hinaus fallen 2004 auch das Synchronisationsverbot und die Wiedereinstellungssperre weg. Was bedeutet, dass die Personaldienstleister, die wie Unkraut aus dem Boden sprießen, und uns als Ware handeln, einen Arbeitnehmer für die Entleihung an einen Einzelnen Betrieb einstellen und nach Wegfall des Auftrages, also der Stelle, einfach entlassen können. Außerdem kann das Unternehmen dank des Wegfalls der Wiedereinstellungssperre, denselben Mitarbeiter bei späterem Bedarf wieder einstellen. ..."


Jemand von der W o b / A g sagte 2 Jahre und 1 Tag, eine andere Person meinte 3 Jahre??

Das kann evt. daran liegen, dass es möglicherweise eine konzerninterne Regelung gibt.

Warum bewirbst Du Dich nicht auf gut Glück? Entweder die sagen Dir ab oder die stellen Dich ein... ausprobieren!

(Etwas anderes: Für Nachfragen benutze bitte die "Antwort kommentieren""-Funktion, sonst kann es sehr unübersichtlich werden...)

naja, weil ich gerade mal 3 Tage da war und mich dann operieren lassen musste, mit Reha war ich fast 4 Monate krankgeschrieben. Währe ich dageblieben hätten die doch meinen Vertrag nicht verlängert, mein Vertrag ging 4 Monate.

Da Du auch noch selbst gekuendigt hast, kann Dich die ZA-Firma sofort wieder einstellen.

Roeschen001, bist du da ganz sicher? Hast du dazu einen Gesetzestext im Internet, wo das irgendwo steht? Muss mich da 100% absichern, weil ich mich bei der Zeitarbeitsfirma noch mal persönlich vorstellen wollte.

Roeschen001  11.10.2011, 07:27

Ja, wie hier schon erwähnt, gibt es das Wiedereinstellungsverbot innerhalb der nähsten 4 Monate nach Ausscheiden nicht mehr. Du kannst Dich ruhig wieder dort vorstellen. Ausserdem war die Wiedereinstellung eher bei befristeten Verträgen verboten, damit neue Mitarbeiter nicht nur fuer einen bestimmten Auftrag eingestellt wurden. Wenn Du magst und es Dir dort gefallen hat, gehe ruhig wieder hin und frage nach. Wenn Du nochmal so etwas hast, dass Du krank wirst, solltest Du nicht selbst kuendigen. Das uebernimmt im Zweifelsfalle dann schon Dein Arbeitgeber fuer DIch.