Kann eine Baulast nachträglich, vor dem Umbau, nach der Baugenehmigung, noch gekippt/verweigert werden?

1 Antwort

Du schreibst:

Die Baulast wurde von jedem Eigentümer getrennt bestätigt. Die Baugenehmigung wurde erteilt.

Das heißt, (vermutlich die früheren Eigentümer) haben der Baulast schon zugestimmt. Sonst hätte die Baubehörde ja keine Baugenehmigung erteilt.

Die von den früheren Eigentümern akzeptierte Baulast ist eine Last, die auf dem Eigentum ruht. Ein neuer Eigentümer muss sie gegen sich gelten lassen. Er hat das Eigentum mit dieser Last übernommen (gekauft oder vererbt bekommen, etc.)

Ich sehe keine Möglichkeit mehr, das rückgängig zu machen.