Wie sieht die Regel aus für längere Abwesenheit von der Stadt von der man Grundsicherung bekommt?
Hallo, ich kenne einen Grundsicherungsempfänger (über 40 Jahre alt) der war über Weihnachten bei seinen Eltern und hat das dem Amt gemeldet, sie sagten "kein Problem". Ich denke nach so ca. 4 Wochen kam er wieder zurück und jetzt haben sie ihm Geld von der Grundsicherung abgezogen (er hat bescheid gesagt, dass er abwesend ist -- ist noch in D gewesen). Jetzt klagt er dagegen. Aber welche Regelung gibts da denn überhaupt, dass da ein Grundsicherungsempfänger Abzüge kriegt wenn er nicht zuhause ist ?
3 Antworten
Muss so jemand nicht für das Amt bzw. den Arbeitsmarkt verfügbar sein? Da ist es schon relativ unverschämt, wenn man sich 4 Wochen Urlaub gönnt.
Es wurde ihm sicher mitgeteilt, dass er sich nach 3 Wochen PERSÖNLICH zurück melden musste.
AlG 2 Empfänger haben KEINEN Urlaubsanspruch. Sie können nach Absprach bis zu Wochen im Jahr ortsabwesend sein. Das ist etwas anderes. Und innerhalb Deutschlands kann er sich bewegen, wo er will, wenn sicher gestellt ist, dass er Termine innerhalb von 24 Stunden wahrnehmen kann.
das konnte er ja nicht wenn man nur mit brief informiert, er hätte per telefon informiert werden müssen. denn der briefkasten wurde nur 1 mal in der woche geleert
SICHER GESTELLT heißt, dass die Post täglich geleert und kontrolliert wird.
Telefonisch wird niemand zum Termin eingeladen.
Da ist zu unterscheiden zwischen Grundsicherung und AlG 2
Bei Grundsicherung wegen dauernder Erwerbsunfähigkeit besteht keine Pflicht zur Ortsanwesenheit.
Bei AlG 2 kann der Leistungsempfänger bis zu 3 Wochen im Jahr "Ortsabwesenheit" beantragen. Ansonsten muss er sich so zur Verfügung halten, dass er innerhalb von 24 Stunden einen Termin wahrnehmen kann.
ist Grundsicherung, ihm werden keine Arbeitsstellen vermittelt. Trotzdem haben sie dann wohl die Regel von ALG2 Empfängern angewendet, komisch ?
oder bekommt er doch keine Grundsicherung, sondern er steht noch auf Status ALG2 und hat das mit nur falsch gesagt.
Wenn er dem Grunde nach "arbeitsfähig" ist erhält er ja die Grundsicherung. Das ist AlG 2. Er kann sich bis zu 3 Wochen abmelden (einmalig pro Jahr). spätestens am 22. Tag der Abwesenheit muss er sich PERSÖNLICH zurück melden.. Versäumt er das, kann ihm sogar die Leistung für diese 3 Wochen wieder aberkannt werden.
Es kann aber zu Problemen kommen wenn irgendein Neidhammel dem Amt mitteilt, daß da ein Grundsicherungsempfänger längere Zeit nicht an seinem Hauptwohnsitz anzutreffen ist.
Sogar Krankenhausaufenthalte ziehen manche Sachbearbeiter gerne heran um Leistungen zu kürzen... 💀
Es steht im Merkblatt für Arbeitslose definitiv drin, dass man sich nach Ablauf der 3 Wochen PERSÖNLICH zurück melden muss. Erfolgt diese Meldung nicht, wird die Leistung "vorläufig" eingestellt. Dann geht der SB davon aus, dass der Empfänger an einer weiteren Vermittlung nicht mehr interessiert ist.
Ich sprach von Grundsicherungsempfängern... Also EM-Rentnern wie mir, die keinen Job vermittelt bekommen da erwerbsgemindert. 😉
Grundsätzlich ist bei allen Sozialleistungen schon eine gewisse Anwesenheitspflicht gegeben. Man kann also nicht hier Grundsicherung beziehen und dann ins Ausland ziehen...
Du kannst dir deine Erwerbsminderungsrente auch nicht einfach nach Thailand überweisen lassen. Du müsstest ebenfalls für evtl. Nachuntersuchungen in DEUTSCHLAND zur Verfügung stehen.
Bei Grundsicherung (nicht ALG II) muss man m.W. gar keinen Urlaub beantragen.
Bei ALG II sieht das anders aus.
Briefkasten wurde geleert und teleonisch mitgeteilt was vom Amt kam, kam nichts ---- ich vermute der Fehler war, dass er bescheid gesagt hatte. Hätte er dem Amt nichts mitgeteilt wäre das denen gar nicht aufgefallen.