Bekleidungsgeld

5 Antworten

SGB XII § 37 Ergänzende Darlehen http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/index.html

(1) Kann im Einzelfall ein von den Regelbedarfen umfasster und nach den Umständen unabweisbar gebotener Bedarf auf keine andere Weise gedeckt werden, sollen auf Antrag hierfür notwendige Leistungen als Darlehen erbracht werden.

(4) Für die Rückzahlung von Darlehen nach Absatz 1 können von den monatlichen Regelsätzen Teilbeträge bis zur Höhe von jeweils 5 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 einbehalten werden.

Ein Zuschuss ist nicht möglich. Denn im Regelsatz der Grundsicherung stecken schon rund 50,- Euro jeden Monat, die der Gesetzgeber eigens auf die alte Sozialhilfe draufgepackt hat -

weshalb dann logischerweise auch die einmaligen Bedarfe weggefallen sind, 2005, wie Kleidergeld usw.

Gruß aus Berlin, Gerd

Das gibt es nicht mehr, es ist bereits in der Grundsicherung enthalten. Ein Darlehen wird da auch nicht gewährt.

Wenn das Geld nicht reicht, muss man halt in Second-Hand-Läden gehen oder in die Kleiderkammer. Gibt es fast überall.

das mutet man Flüchtlingen auch nicht zu, in die Kleiderkammer zu gehen. Warum sollten wir es dann unseren Alten zumuten?

Ich kenne das nur von meiner Tante, die in einer Senioreneinrichtung lebt, und die fehlenden Heimkosten vom Sozialamt bezieht. Ebenso auch Kleidergeld . Da gibt es im Jahr 370€.

Soweit ich weiß gibt es das nicht mehr. Musst du alles selbst zahlen.

Ja, das ist wirklich so. Wenn man in einem Heim lebt, werden die heimkosten vom Amt bezuschusst, wenn die Kinder nicht in der Lage sind dafür aufzukommen. Dann bekommt man in einem Heim ja nur Taschengeld was nicht viel ist. und da ist es dann noch so, dass man Monatlich ca 30 Euro zusätzlich für Bekleidung bekommt.

Beim Sozialamt soll man angeblich ein darlehen für kleidung bekommen , extra Geld wohl schon lange nicht mehr !

Und was bedeutet das?

@Herz22

Die geben dir nen kleinen Kredit, den du dann in Raten abzahlst.

@Pou0815

Das tun sie nicht mehr. Ist sowieso schwierig genug, denen ein Darlehen aus dem Rücken zu leiern, z.B. für Stromjahresrechnung.