Wie lange persönliches Hab und Gut des Ex aufbewahren?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mir tut diese Situation zwar sehr leid, aber diese Handlung war von deiner Freundin wohl nicht unbedingt die Klügste im Bezug auf ihre Sachen.Ich habe allerdings nur 20 Sekunden gegooglet und dann das gefunden: (Anm.: Allerdings aus dem BGB Österreich)

http://www.jusline.at/456_Verpf%C3%A4ndung_einer_fremden_Sache_ABGB.html

Ihn davon abhalten kann sie wohl nicht und es steht für sie wohl eine Eigentumsklage an. Allerdings bin ich keine Expertin in diesem Thema und würde daher schnellstens einen Anwalt aufsuchen und eine Beratung in Anspruch nehmen.

MaSiReMa 
Fragesteller
 29.05.2015, 20:36

Vielen Dank für Deine Antwort.

Nun ja, sie mußte dringend da weg und konnte eben nur das mit nehmen, was gerade so ins Auto paßte. Die Situation eskalierte dort heftig. Auch Gewalt war im Spiel, gegen Frau und Kind.

Der Link ist super, wenigstens etwas, das man belegen kann. Ich habe wohl die falschen Suchworte benutzt. Fand nur aussagen, die Unterschiedlicher Meinung waren, aber immer ohne Pharagraphen.

Noch mal Danke. ;o)

Sunrise1990  29.05.2015, 20:37
@MaSiReMa

Gerne. Ich hoffe, die Situation klärt sich und geht für deine Freundin gut aus.

MaSiReMa 
Fragesteller
 29.05.2015, 20:40
@Sunrise1990

Ja, das hoffe ich auch, Danke. ;o)

verpfänden darf es nicht es ist nicht sein Eigentum

MaSiReMa 
Fragesteller
 29.05.2015, 19:50

Na, ja, das wissen wir ja auch, aber ich finde einfach keinen geeigneten Pharagraphen dafür.  Was soll sie ihm denn daraufhin antworten?

brilek  29.05.2015, 21:17
@MaSiReMa

Vielleicht hilft dir das weiter

gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgb/gesamt.pdf