Wie lange kann ich Einsicht beim Hausverwalter nehmen?

8 Antworten

Als Eigentümer kannst Du Dir solange Zeit nehmen, wie es eben dauert bist Du alle Belege gesehen hast - das kann auch 4-5 Stunden ggf. noch länger dauern. Alternativ bittest Du den Verwalter insb. die Unterlagen die er auch elektronisch hat, z.B. die Sachkonten, Personenkonten ... - dir elektronisch zur Verfügung zu stellen. Die anderen Belege (Rechnungen) würde ich abfotografieren um diese dann auch nachher in Ruhe ansehen zu können.

Du kannst auch mehrmals Einsicht nehmen. Auch nach der ETV.  Allerdings darf es nicht schikanös werden.

lachs4709 
Fragesteller
 13.08.2017, 18:26

Habe ich beim Hausverwalter ein Anrecht auf Einsicht in die Kontounterlagen und Kontostände vom gemeinschaftlichen Eigentum?

Folgendes
Problem: Ich habe im April 2015 meine Wohnung verkauft. Im März 2015
kam ein neuer Hausverwalter. Der alte Hausverwalter schied im Oktober
2014 aus. Eigentümer war ich noch bis August 2015. Im Oktober 2014 wurde
noch beschlossen, dass eine neue Garageneinfahrt gemacht werden muss.
was 3000 Euro kostet. Es gab eine Gerichtsverhandlung und die Eigentümer
gaben an, dass Gefahr in Verzug sei und zeigten Fotos mit Gehwagplatten
die sich aufstellten. Einer stand drauf und der andere fotografierte.
Mit dem Käufer habe ich vereinbart, dass er ca. 1000Euro für die
Hofeinfahrt übernimmt, was auch notariell vereinbart wurde. Jetzt habe
ich heute erfahren, dass die Hofeinfahrt immer noch nicht gemacht wurde,
obwohl schon seit Oktober 2014 Gefahr im Verzuge ist. Hätte ich das
vorher gewusst, dann hätte ich meine Wohnung um die 1000Euro teuerer
verkauft, anstatt mit dem Eigentümer vereinbart, dass er 1000Euro an der
Hofeinfahrt übernimmt, was er tatsächlich überhaupt nicht übernommen
hat.

Jetzt habe ich mit dem neuen Hausverwalter gesprochen. Er
sagte, dass zu wenig Geld in der Rücklage sei und deshalb die Einfahrt
nicht gemacht werden konnte. Mit dem alten Hausverwalter hatte ich
Anfang 2015 gesprochen und er sagte, dass ca. 6000Euro in den Rücklagen
seien. Also vertuscht der neue Hausverwalter mir etwas wenn 6000Euro in
den Rücklagen sind und die Einfahrt 3000Euro kostet, so kann nicht sein,
dass nichts in den Rücklage drin ist.

Meine Fragen: 1. Kann ich
für die Zeit als ich März 2015 bis August 2015 als ich noch Eigentümer
war, Einsicht in die Bankbelege, bzw. Kontostände nehmen, um zu sehen
wieviel Geld tatsächlich drin war? Ich habe den Eindruck dass mich der
neue Hausverwalter getäuscht hat.

    Dann sagte der
    Hausverwalter noch, dass der neue Eigentümer die 1000Euro nicht bezahlt
    hat. Kann ich die 1000Euro von dem neuen Eigentümer einfordern, da
    vereinbart war, dass er die 1000Euro bezahlt. Hätte ich gewusst, dass
    die Eigentümer überhaupt nicht sanieren, so hätte ich meine Wohnung um
    diese 1000Euro teuerer verkauft. Schliesslich gab es eine
    Gerichtsverhandlung dass dringend saniert werden muss und Gefahr im
    Vezuge ist. Ich sah keine Gefahr im Verzuge und musste sogar die
    Gerichtsgebühr bezahlen. Kann ich diese Gerichtsgebühr zurückfordern,
    weil ich betrogen wurde und Gefahr überhaupt nicht bestand? Ansonsten
    hätte ja längst saniert werden müssen. Außerdem hätte der neue HV das
    Geld vom neuen Eigentümer einfordern müssen.
chriskmuc  13.08.2017, 20:36
@lachs4709

Alle Deine Fragen sind mit NEIN zu beantworten. Du hast kein Rechtsschutzbedürfnis mehr - ohne genauer auf alles einzugehen. Wegen der 1.000 EUR würde ich mir auch keine Gedanken machen - hast ja wohl sowieso reichlich verdient.

Ferner wird der Tag ja auch noch kommen an dem der neue Eigentümer tatsächlich auch an den Kosten beteiligt wird. Und falls nicht - dann eben "dumm" gelaufen.

Wie chriskmuc schon geschrieben, darfst du als Miteigentümer einer WEG oder mit Vollmacht von einem solchen zu den Bürozeiten des Verwalters alle Belege deiner Anlage ansehen.

Du bekommst einen Stuhl irgendwo und die gewünschten Unterlagen. Falls du vorher dem Verwalter oder dem Büropersonal persönliche Verfehlungen, Untätigkeit oder Ähnliches vorgeworfen hast, werden sie darauf bestehen, dass du jede Kopie zahlst (bei entsprechender Klausel im Verwaltervertrag). Deswegen ist es meistens günstiger, mit dem Handy abzufotografieren oder sich gut mit dem Verwalter zu vertragen.

lachs4709 
Fragesteller
 13.08.2017, 18:28

Habe ich beim Hausverwalter ein Anrecht auf Einsicht in die Kontounterlagen und Kontostände vom gemeinschaftlichen Eigentum?

Abfotografieren wäre kein Problem, aber siehe unten.

Folgendes
Problem: Ich habe im April 2015 meine Wohnung verkauft. Im März 2015
kam ein neuer Hausverwalter. Der alte Hausverwalter schied im Oktober
2014 aus. Eigentümer war ich noch bis August 2015. Im Oktober 2014 wurde
noch beschlossen, dass eine neue Garageneinfahrt gemacht werden muss.
was 3000 Euro kostet. Es gab eine Gerichtsverhandlung und die Eigentümer
gaben an, dass Gefahr in Verzug sei und zeigten Fotos mit Gehwagplatten
die sich aufstellten. Einer stand drauf und der andere fotografierte.
Mit dem Käufer habe ich vereinbart, dass er ca. 1000Euro für die
Hofeinfahrt übernimmt, was auch notariell vereinbart wurde. Jetzt habe
ich heute erfahren, dass die Hofeinfahrt immer noch nicht gemacht wurde,
obwohl schon seit Oktober 2014 Gefahr im Verzuge ist. Hätte ich das
vorher gewusst, dann hätte ich meine Wohnung um die 1000Euro teuerer
verkauft, anstatt mit dem Eigentümer vereinbart, dass er 1000Euro an der
Hofeinfahrt übernimmt, was er tatsächlich überhaupt nicht übernommen
hat.

Jetzt habe ich mit dem neuen Hausverwalter gesprochen. Er
sagte, dass zu wenig Geld in der Rücklage sei und deshalb die Einfahrt
nicht gemacht werden konnte. Mit dem alten Hausverwalter hatte ich
Anfang 2015 gesprochen und er sagte, dass ca. 6000Euro in den Rücklagen
seien. Also vertuscht der neue Hausverwalter mir etwas wenn 6000Euro in
den Rücklagen sind und die Einfahrt 3000Euro kostet, so kann nicht sein,
dass nichts in den Rücklage drin ist.

Meine Fragen: 1. Kann ich
für die Zeit als ich März 2015 bis August 2015 als ich noch Eigentümer
war, Einsicht in die Bankbelege, bzw. Kontostände nehmen, um zu sehen
wieviel Geld tatsächlich drin war? Ich habe den Eindruck dass mich der
neue Hausverwalter getäuscht hat.

    Dann sagte der
    Hausverwalter noch, dass der neue Eigentümer die 1000Euro nicht bezahlt
    hat. Kann ich die 1000Euro von dem neuen Eigentümer einfordern, da
    vereinbart war, dass er die 1000Euro bezahlt. Hätte ich gewusst, dass
    die Eigentümer überhaupt nicht sanieren, so hätte ich meine Wohnung um
    diese 1000Euro teuerer verkauft. Schliesslich gab es eine
    Gerichtsverhandlung dass dringend saniert werden muss und Gefahr im
    Vezuge ist. Ich sah keine Gefahr im Verzuge und musste sogar die
    Gerichtsgebühr bezahlen. Kann ich diese Gerichtsgebühr zurückfordern,
    weil ich betrogen wurde und Gefahr überhaupt nicht bestand? Ansonsten
    hätte ja längst saniert werden müssen. Außerdem hätte der neue HV das
    Geld vom neuen Eigentümer einfordern müssen.
Ginalolofrigida  13.08.2017, 21:19
@lachs4709

Ich kann verstehen, dass du dich getäuscht fühlst. Aber wenn du verkauft hast, bist du dort nicht mehr Eigentümer und hast kein Recht mehr, Unterlagen einzusehen. Wenn dir einer der Eigentümer eine Vollmacht ausstellt, kannst du das aber. Aber: 6000€ sind je nach Hausgrösse nicht wirklich viel, wenn mal eine größere Rechnung aussteht (und im Frühjahr sind meistens die Heizkostenabrechnungen und Zählermiete fällig, da fliegen die Tausender nur so futsch), mal Anwaltskosten oder was ihr noch hattet...

Hier kann Dir nur ein Rechtsanwalt helfen. Denn nachdem was Du schreibst geht es um Schadenersatzansprüche, die Du möglicherweise hast. Und vielleicht auch um Betrug, falls der Hausverwalter tatsächlich die Rücklage unterschlagen hat. Recht auf Kontoeinsicht hast du zwar, aber die nützt dir danach weniger.
Geh zum Anwalt, nach deiner Erzählung steckt viel mehr dahinter, als Du in den Kontoauszügen sehen würdest!

So lange du willst, wenn...

du dies innerhalb der Bürozeiten erledigst und ein im Grundbuch aktuell eingetragener Wohnungseigentümer bist, und von deinem Einsichtsrecht nicht in schikanöser Weise gebrauch machst.


da du nicht mehr zur Eigentümergemeinschaft gehörst kannst du nix mehr einsehen.