Wie groß darf ein Haus auf einem Freizeitgrundstück in Sachsen sein?
Gibt es eine Angabe in m² oder m³?
4 Antworten
Das sagt dir die örtliche Baubehörde
Die sagen aber nichts oder nichts verbindliches, siehe meinen Tipop:
ein Haus? Für ein Haus brauchst du immer eine Baugenehmigung, es keine Holzhütte ist, die von der Größe in der jeweiligen Gemeinde oder Vereinsatzung erlaubt ist!
nein! Es gibt dort ja kein Bebauungsplan, da ja auch nich gebaut werden darf!
Eben drum. Deshalb darf auch keine baugenehmigungsfreie Hütte gebaut werden.
nein das ist wiederum falsch
Das steht entweder im Bebauungsplan oder richtet sich nach den in der Umgebung vorhandenen Gebäuden. Aber nur, wenn das Grundstück im Baugebiet liegt; im Außenbereich nach § 35 BauGB ist gar kein Gebäude zulässig.
auch im Aussenbereich sind Gebäude zulässig! z.b Bauernhöfe oder Wochenendhäuser. Sonst würde ja kein Gebäude ausserhalb von Ortszentren stehen
Im Außenbereich sind nur die Vorhaben zulässig, die in § 35 Abs. 1 BauGB aufgeführt sind. Dazu gehören landwirtschaftliche Betriebsgebäude, aber keine Wochenendhäuser und Gartenhütten.
Das steht im Bebauungsplan. Oder in der kommunalen Bebauungssatzung.
Welchselbiges beides das gleiche ist.
Auch Holzhütten brauchen immer eine Baugenehmigung und selbst baugenehmigungsfreie Hütten müssen alle Vorschriften des öffentlichen Baurechts einhalten, d.h. sie müssen dem Bebauungsplan und der Landesbauordnung entsprechen.