Wie groß darf ein Haus auf einem Freizeitgrundstück in Sachsen sein?

4 Antworten

ein Haus? Für ein Haus brauchst du immer eine Baugenehmigung, es keine Holzhütte ist, die von der Größe in der jeweiligen Gemeinde oder Vereinsatzung erlaubt ist!

Seehausen  07.10.2014, 15:53

Auch Holzhütten brauchen immer eine Baugenehmigung und selbst baugenehmigungsfreie Hütten müssen alle Vorschriften des öffentlichen Baurechts einhalten, d.h. sie müssen dem Bebauungsplan und der Landesbauordnung entsprechen.

Mismid  07.10.2014, 15:55
@Seehausen

nein! Es gibt dort ja kein Bebauungsplan, da ja auch nich gebaut werden darf!

Seehausen  07.10.2014, 16:13
@Mismid

Eben drum. Deshalb darf auch keine baugenehmigungsfreie Hütte gebaut werden.

Mismid  07.10.2014, 22:30
@Seehausen

nein das ist wiederum falsch

Das steht entweder im Bebauungsplan oder richtet sich nach den in der Umgebung vorhandenen Gebäuden. Aber nur, wenn das Grundstück im Baugebiet liegt; im Außenbereich nach § 35 BauGB ist gar kein Gebäude zulässig.

Mismid  07.10.2014, 15:59

auch im Aussenbereich sind Gebäude zulässig! z.b Bauernhöfe oder Wochenendhäuser. Sonst würde ja kein Gebäude ausserhalb von Ortszentren stehen

Seehausen  07.10.2014, 16:11
@Mismid

Im Außenbereich sind nur die Vorhaben zulässig, die in § 35 Abs. 1 BauGB aufgeführt sind. Dazu gehören landwirtschaftliche Betriebsgebäude, aber keine Wochenendhäuser und Gartenhütten.

Das steht im Bebauungsplan. Oder in der kommunalen Bebauungssatzung.

Seehausen  07.10.2014, 15:51

Welchselbiges beides das gleiche ist.