Buß und Bettag in Sachsen, Bezahlung

4 Antworten

Tut mir ja echt leid: GAR NICHT! Du bekommst doch Deinen normalen Lohn, Oder nicht?

ist ein ganz normaler Arbeitstag !

Das kommt darauf an ob Du nur an dem Tag nicht in Sachsen tätig warst oder ob Du längere Zeit in einem anderen Bundesland für Deine Firma arbeitest.

Ich schreib Dir mal aus dem Arbeitsrechtkommentar von Peter Wedde, § 2 Engeltzahlung an Feiertagen; Arbeitsort:

"Für die Auslösung des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung ist in der Regel auf den Betriebssitz abzustellen. Dies ist der Ort, an dem das Arbeitsverhältnis tatsächlich angesiedelt ist und wo die Arbeitsleistung im Normalfall erbracht wird.

Der gesetzliche Feiertag am Betriebssitz gilt auch für Außenarbeitnehmer. Sollen diese in einem feiertagsfreien Bundesland tätig werden, während am Betriebssitz ein Feiertag gegeben ist, besteht keine Arbeitspflicht. Erfolgt trotzdem ein Einsatz, stehen dem betroffenen AN Feiertagszuschläge zu, wenn diese vertraglich oder tariflich vereinbart sind.

Etwas anderes kann gelten, wenn AN für längere Einsätze in einem anderen Bundesland tätig sind (etwa im Montagebereich). Dann ist auf die Feiertage am Einsatzort abzustellen. Die Situation kann sich anders darstellen, wenn AN gezielt für die Arbeit in feiertagsfreie Bundesländer entsandt werden, um so den bestehenden Feiertagsschutz oder die Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung zu umgehen."

Wie Du siehst, kommt es auf den Einzelfall an

Mit Verlaub - dem folgen die Gerichte regelmäßig eben nicht...

Entscheidend ist IMMER was am Arbeitsort für ein Feiertagsgesetz gilt.

Arbeit ein Arbeitnehmer an einem Ort an dem ein Feiertag ist und am Betriebssitz nicht, so hat dieser frei und ist regulär zu vergüten - wird er trotzdem beschäftigt, so hat er Anspruch auf Zulage wenn dies vereinbart ist.

Arbeitet der Arbeitnehmer an einem Ort wo kein Feiertag ist aber am Betriebssitz, dann änder sich für ihn überhaupt nichts, womit deine frage geklärt ist

So weit alles richtig, dass sind Dinge die mir klar sind aber meine Frage richtet sich explizit auf den Buß und Bettag den ich in Sachsen ja über die Pflegeversicherung finanziere (als einziges Bundesland), was also in diesem Fall für einen Tag den ich indirekt ja bezahle?