Mindesgröße Abestellraum - Sachsen - Hausbau
Guten Morgen Community,
es geht um einen Bau von mehereren Zweifamilienhäusern, die später wahrscheinlich vermietet werden sollen. Gibt es eine Vorschrift wie groß ein Abstellraum im Bundesland Sachsen sein muss? Konnte dazu leider im Internet keine genaue Angabe finden.
Der Abstellraum ist 6m2 groß. Besonderheit ist das kein Keller oder Dachboden vorhanden ist.
Kann mir diesbezüglich jemand weiterhelfen bzw. einen Link zur Verfügung stellen?
3 Antworten
das wäre das erste mal, dass ich von einer Mindestgröße für bestimmte Räume höre. Es gibt viele Wohnungen, die gar keinen Abstellraum haben, daher kann es keine mindestgröße für Abstellräume geben.
Ein Abstellraum erhöt der Mehrwert einer Wohnung und sorgt dadurch für eine bessere Vermietbarkeit. Aber bevor ettliche tausend Euro nur für den Umbau eines Abstellraumes gesteckt wird(und auch noch der eigentliche Wohnraum dadurch kleiner wird), würde ich lieber 5€ weniger Miete verlangen ;-)
okay, hast Recht. Nicht kennen, heißt nicht automatisch, dass es so etwas nicht gibt. Aber letztendlich stimmt meine Aussage in dem Fall glücklicherweise trotzdem ;-)
Da es sich um Zweifamilienhäuser handelt und somit mit hoher wahrscheinlichkeit um Gebäudeklasse 2, ist ein Abstellraum nicht nötig!
Der von dir zitierte Text, bezüglich Abstellraum in Wohnung 1m² ist so auch nicht passend. Mit diesem Text wird gesagt, dass eine Fläche von mindestens 1m² innerhalb der Wohnung zum Abstellen von Dingen vorgesehen sein muss (also Platz dafür da sein muss). Das dies ein extra Zimmer sein muss, wird nicht erwähnt(Beachte, Raum ist nicht gleich Zimmer). --> in diesem Fall kein extra Raum nötig, daher egal wie groß er in diesem Fall sein sollte. Außer Das Gebäude fällt mind. in Gebäudeklasse 3, aber dann dürften die veranschlagten 6m² ebenso ausreichen
Hier ein Auszug aus der LBO Sachsen:
§ 48 Wohnungen (1) Jede Wohnung muss eine Küche oder Kochnische haben. Fensterlose Küchen oder Kochnischen sind zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist. (2) In Wohngebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5 sind leicht erreichbare und gut zugängliche Abstellräume für Kinderwagen und Fahrräder sowie für jede Wohnung ein ausreichend großer Abstellraum herzustellen. (3) Jede Wohnung muss ein Bad mit Badewanne oder Dusche und eine Toilette haben. §
Was ist jetzt ausreichend groß? In vielen Bundesländern ist eine Größe des Abstellraumes von 6,00 m² gefordert, oftmals ab 2 Wohnungen. Du hast 6 m² und das kann dann ja nicht schlecht sein.
Landesbauordnung googeln, dort steht : Abstellraum in Wohnung 1m², Abstellraum im Keller oder Dachboden oder extrahütte mind. 6m²
Völlig klar: was man nicht kennt gibt es nicht!!! So was musst Du aber nicht auch noch verbreiten!!