Wie erkenne ich anspruchsgrundlagen im Gesetz?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Anspruch bzw. das Recht, welches sich aus § 123 BGB herleitet: "kann die Erklärung anfechten". Der Rest sind die Tatbestandsmerkmale die vorliegen müssen um eine solches Recht herzuleiten. Bilde einfach "wenn, dann-Sätze". Wenn... vorliegt, dann.... (wenn = TBM, dann Anspruch bzw. Rechtsfolge).

Ich studiere Wirtschaftsrecht im 6. Semester, kann dir da also was zu sagen ;)

Was Anspruchsgrundlage ist und was nicht, steht nirgendwo im Gesetz, das musst du wissen. Und Gleiches gilt für die Voraussetzungen, denn die kann man nur teilweise (also nicht immer) aus dem Gesetzeswortlaut rauslesen.

Gibt aber Bücher, wo sowas drin steht. Wenn du Interesse hast, nenn ich dir n paar gute ;) Ansonsten: Viel Erfolg! =)

MsWhat 
Fragesteller
 02.02.2011, 13:27

ja bitte :)

Morpheuz  02.02.2011, 13:36
@MsWhat

Tja leider sagt das System, das meine Antwort Spam wäre... Warum auch immer???? o.O Schicke dir mal ne Mail ;)

MsWhat 
Fragesteller
 02.02.2011, 14:03
@Morpheuz

thanks!

Morpheuz  02.02.2011, 14:37
@MsWhat

Du müsstest mich allerdings als Freund hinzufügen, sonst wird das nix mit schicken ;)

jockl  02.02.2011, 14:05

Richtig, wenn alle das könnten was die gerne möchten, wären die die viele teure Semester studieren Tr..tel.

jamaga1  02.02.2011, 14:14
@jockl

Ich bin schon einige Zeit fertig mit studieren! So viel dazu.

MsWhat 
Fragesteller
 02.02.2011, 15:09
@jockl

was soll das heissen? anspielung darauf das ich dieses modul gerne zum teufel schicken würde?

Einer der wichtigsten juristischen Termini im Zivilrecht. Der Anspruch ist z.B. im §194 Abs.1 BGB als "Recht, von einem anderen Tun oder ein Unterlassen zu verlangen" definiert.

Es ist ein juristischer Terminus der auf den Begriff "actiones" im Römischen Recht zurückgeht. Bedeutete ursprünglich Handlung oder Rechtshandlung und beschrieb den Vorgang des Verklagens.Rechtsgeschichtlich gibt es also eine enge Verbindung zwischen den Besitz eines Anspruchs ("Recht auf einen Anspruch") und dessen Durchsetzung mittels Klageerhebung.

Die Anspruchsgrundlage beschreibt die Gesamtheit aller Voraussetzungen ( den sogenannten Anspruchsvoraussetzungen) und ordnet eine Rechtsfolge an den Anspruch, die (die Rechtsfolge) eintreten soll, wann immer diese Vorraussetzungen erfüllt sind.

Anspruchsvoraussetzungen können sachlicher als auch persönlicher Natur sein.

WIE GEHT MAN VOR?

Zuerst den den juristischen Sachverhalt( Fall) präzise erfassen ! Dann kommen die entscheidenden Fragen zur Feststellung einer Anspruchsgrundlage.

1.Wer will was von wem?, die gewünschte Rechtsfolge wird identifiziert

2.Woraus ergibt sich die soeben identifizierte Rechtsfolge?

Alle auf diese Weise ermittelten Anspruchsgrundlagen werden dann untersucht, ob ihre Voraussetzungen gegeben sind.

Sind die erforderlichen Tatbestandsvoraussetzungen einer Anspruchsgrundlage erfüllt und ist der Anspruch entstanden, prüft man als Nächstes, ob der Anspruch untergegangen ist ( erloschen oder vom früheren Anspruchsinhaber abgetreten) oder undurchsetzbar ( etwa verjährt oder gestundet ist).

Beispiel an § 838 BGB lautet verkürzt: "Wird durch ein Tier (....) eine Sache beschädigt. so ist derjenige, der das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen "

Rechtsfolge wird definiert: Verpflichtung des Tierhalters zum /Anspruch des Geschädigten auf Ersatz des Schadens

Voraussetzungen:-anspruchsauslösender Lebenssachverhalt( Tier, das einem Halter/Besitzer gehört, schädigt eine Sache) -Beschädigung einer Sache durch ein Tier -Bezeichnung des Anspruchsinhabers( der Verletzte) -Bezeichnung des Anspruchsgegners( derjenige, der das Tier hält)

Das ist die normale Vorgehensweise bei einem vorgegenen Fall/Causa . Wichtig dabeist, auf jedes Wort und auf dieSatzkonstruktion zu achten. Das gilt für das Zivilrecht.

arevo