Wie erkenne ich anspruchsgrundlagen im Gesetz?
Recht ist absolut nicht meine Welt! Ich schreibe bald ne Klausur in wirtschaftsprivat recht. Wie erkenne ich denn ob es sich bei einem Paragrafen um einen Anspruch handelt. Aber noch viel schlimmer wie pflücke ich mir die Vorrausetzungen für diesen Anspruch aus dem Paragraf. Bei manchen ist das je sehr einfach aber einige wie z.b. § 123 Anfechtung wegen Täuschung oder Drohung (ist das überhaut ein Anspruch?) In meinem schlauen Buch steht das Arglistige Täuschung vorrausetzt das 1. eine täuschungshandlung vorliegt 2.ein irrtum, 3. willenserklärung, 4. kausalität, 5. arglist
im Paragrafen kann ich diese punkte nicht alle herauslesen. irrtum, kausalität und arglist z.b. sorry aber ich bin echt ne null in solchen Sachen muss die klausur aber schreiben. der Prof. ist jemand der sich gerne reden hört aber nicht erklären kann. sorry
3 Antworten
Anspruch bzw. das Recht, welches sich aus § 123 BGB herleitet: "kann die Erklärung anfechten". Der Rest sind die Tatbestandsmerkmale die vorliegen müssen um eine solches Recht herzuleiten. Bilde einfach "wenn, dann-Sätze". Wenn... vorliegt, dann.... (wenn = TBM, dann Anspruch bzw. Rechtsfolge).
Ich studiere Wirtschaftsrecht im 6. Semester, kann dir da also was zu sagen ;)
Was Anspruchsgrundlage ist und was nicht, steht nirgendwo im Gesetz, das musst du wissen. Und Gleiches gilt für die Voraussetzungen, denn die kann man nur teilweise (also nicht immer) aus dem Gesetzeswortlaut rauslesen.
Gibt aber Bücher, wo sowas drin steht. Wenn du Interesse hast, nenn ich dir n paar gute ;) Ansonsten: Viel Erfolg! =)
Tja leider sagt das System, das meine Antwort Spam wäre... Warum auch immer???? o.O Schicke dir mal ne Mail ;)
thanks!
Du müsstest mich allerdings als Freund hinzufügen, sonst wird das nix mit schicken ;)
Richtig, wenn alle das könnten was die gerne möchten, wären die die viele teure Semester studieren Tr..tel.
Einer der wichtigsten juristischen Termini im Zivilrecht. Der Anspruch ist z.B. im §194 Abs.1 BGB als "Recht, von einem anderen Tun oder ein Unterlassen zu verlangen" definiert.
Es ist ein juristischer Terminus der auf den Begriff "actiones" im Römischen Recht zurückgeht. Bedeutete ursprünglich Handlung oder Rechtshandlung und beschrieb den Vorgang des Verklagens.Rechtsgeschichtlich gibt es also eine enge Verbindung zwischen den Besitz eines Anspruchs ("Recht auf einen Anspruch") und dessen Durchsetzung mittels Klageerhebung.
Die Anspruchsgrundlage beschreibt die Gesamtheit aller Voraussetzungen ( den sogenannten Anspruchsvoraussetzungen) und ordnet eine Rechtsfolge an den Anspruch, die (die Rechtsfolge) eintreten soll, wann immer diese Vorraussetzungen erfüllt sind.
Anspruchsvoraussetzungen können sachlicher als auch persönlicher Natur sein.
WIE GEHT MAN VOR?
Zuerst den den juristischen Sachverhalt( Fall) präzise erfassen ! Dann kommen die entscheidenden Fragen zur Feststellung einer Anspruchsgrundlage.
1.Wer will was von wem?, die gewünschte Rechtsfolge wird identifiziert
2.Woraus ergibt sich die soeben identifizierte Rechtsfolge?
Alle auf diese Weise ermittelten Anspruchsgrundlagen werden dann untersucht, ob ihre Voraussetzungen gegeben sind.
Sind die erforderlichen Tatbestandsvoraussetzungen einer Anspruchsgrundlage erfüllt und ist der Anspruch entstanden, prüft man als Nächstes, ob der Anspruch untergegangen ist ( erloschen oder vom früheren Anspruchsinhaber abgetreten) oder undurchsetzbar ( etwa verjährt oder gestundet ist).
Beispiel an § 838 BGB lautet verkürzt: "Wird durch ein Tier (....) eine Sache beschädigt. so ist derjenige, der das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen "
Rechtsfolge wird definiert: Verpflichtung des Tierhalters zum /Anspruch des Geschädigten auf Ersatz des Schadens
Voraussetzungen:-anspruchsauslösender Lebenssachverhalt( Tier, das einem Halter/Besitzer gehört, schädigt eine Sache) -Beschädigung einer Sache durch ein Tier -Bezeichnung des Anspruchsinhabers( der Verletzte) -Bezeichnung des Anspruchsgegners( derjenige, der das Tier hält)
Das ist die normale Vorgehensweise bei einem vorgegenen Fall/Causa . Wichtig dabeist, auf jedes Wort und auf dieSatzkonstruktion zu achten. Das gilt für das Zivilrecht.
arevo
ja bitte :)