Wie bekomme ich die Betreuerin meiner verstorbenen Mutter aus meinem Haus raus?

7 Antworten

Meine Meinung: Deine Mutter hat dir das Eigentum am Haus zu Lebzeiten übertragen und sich den Nießbrauch sowie Wohnrecht grundbuchlich sichern lassen. In Wahrnehmung des Nießbrauches hat sie gegen Betreuungsleistung deine Schwester kostenlos in das Haus aufgenommen und de facto somit einen mündlichen? Mietvertrag geschlossen. 

Mit dem Ableben deiner Mutter erlöschen Wohnrecht und Nießbrauch. Durch Vorlage der Sterbeurkunde kann beim Grundbuchamt die Löschung der Dienstbarkeiten im Grundbuch beantragt werden. Danach bist du als Eigentümer wieder voll verfügungsberechtigt. Deine Schwester bleibt aber infolge des mündlichen Mietvertrages mit deiner Mutter Mieterin. Du könntest ihr nicht mit hinreichenden Grund kündigen. Der mögliche Erwerber könnte das aber mit der Begründung "Eigenbedarf". Oder willst du selbst in das Haus ziehen?

Gerhart  16.06.2016, 08:45

Zu regeln wären aber die Betriebskosten mit deiner Schwester. Die Versorger und die Kommune werden sich wohl an dich als Eigentümer wenden, wenn sie es noch nicht getan haben sollten.

Hat Ihre Schwester zu Lebzeiten der Mutter ständig in dem Haus gewohnt ? Oder ist ihr Hauptwohnsitz woanders ? Gesetzt, den Fall, daß Ihre Mutter Ihre Schwester gegen Betreuungsleistung einen mündlichen Mietvertrag abgeschlossen hat sehe ich folgende Möglichkeiten : - die Leistung der Miete bestand ja in der Betreuungsleistung an Ihre Mutter. Nun fällt diese weg, womit sich neuer Gegenleistungs- anspruch ergibt. Erkundigen Sie sich nach der ortsüblichen Miete und dem Wert der angemessenen Betreuungsleistung. Die Miete für zwei Zimmer decken vermutlich bei weitem nicht die Kosten eines Pflegedienstes. Infolgedessen und der Besitznahme von 5 weiteren Zimmern kommt eine Mieterhöhung in Betracht. Vielleicht kommt man ja über ein Mieterhöhungsverlangen ins Gespräch ?? bleibt noch der moralische Aspekt : jahrelange Pflege und Aufopferung für die Mutter und dann hat der "Mohr seine Pflicht getan" ??

Einen mündlichen Mietvertrag? Wofür braucht sie einen Mietvertrag, wenn sie eh keine Miete bezahlt? Abgesehen von den Nebenkosten, die auch anfallen. 

Natürlich kann man eine Person an die Luft setzen, wenn sie nichts schriftliches in der Hand hält. Eine bestimmte Frist einhalten und dann raus damit. Zumal ein Interessent der das Haus kaufen will bestimmt keinen Fremden mitkauft. Hier ist Durchsetzung angesagt.

weil der Anwalt sagt, es gibt keine Möglichkeit zur Klage auf Räumung, da sie ja weder Mietvertrag noch Besitzrecht hat.

So ist es, eine Räumungsklage muss/ kann man einleiten. Aber selbst wenn man das macht, können mehrere Monate vergehen bis man einen Gerichtsvollzieher beauftragen kann

Polizei rufen, wenn sie wirklich das Haus besetzt und die Polizei sie nicht raus kriegt Anzeige erstatten Gericht abwarten die klären das. Sie soll doch bitte der Polizei die rechtmäßigkeit für die Nutzung des hauses darlegen.

Maegi567 
Fragesteller
 15.06.2016, 17:34

Das wäre schön, aber mir wurde gesagt, die Polizei kommt in diesem Fall nicht, weil es kein öffentliches Interesse ist und eine reine private Angelegenheit.

0ace2  15.06.2016, 17:52

die müssen kommen

0ace2  15.06.2016, 17:52

ansonsten geh selber hin und erstatte Anzeige

Maegi567 
Fragesteller
 15.06.2016, 18:36
@0ace2

Ich habe gerade mit der Polizei telefoniert, die kommen nicht !

Dazu müsste zuerst von einem Gericht die Befugnis geklärt werden, erst wenn ein Richter sagt, das meine Schwester keine Befugnis hat die Räume weiter zu nutzen, kann ich die Polizei rufen und dann eine Anzeige erstatten. Das ist echt,  kein ein Witz !