Lebenslanges Wohnrecht mit alleiniger Nutzung der Garage
Mein Mann und ich haben vor zwanzig Jahren das Haus meiner Eltern gekauft. Laut Übergabevertrag haben meine Eltern lebenslanges Wohnrecht Mitbenutzung des Keller und des Gartens sowie die alleinige Nutzung der Garage. Als mein Vater 2003 gestorben ist und das Auto verkauft wurde, da meine Mutter mitlerweile 82 Jahre keinen Führerschein besitzt haben wir die Garage selbst genutzt. Da mit meinen Geschwistern ständig Streitikeiten aufkommen, haben sie meiner Mutter eine Unterschrift abverlangt und fordern die Übergabe des Nutzungsrechts bis zu ihrem Tod an meine Schwester. Sie verlangen die Räumung und Übergabe der Fernbedienung bis zum 15.01.2010. Wie sollen wir reagieren um weiteren Stretikeiten aus dem Weg zu gehen? Bin dankbar für jede Antwort
3 Antworten
Es handelt sich bei dem lebenslangen Wohnrecht um "Nießbrauch". Dem Nießbraucher - also Deiner Mutter - stehen grundsätzlich sämtliche Nutzungen zu, wie Wohnen, Verwalten, Vermieten, es sei denn, es ist in Eurem Vertrag ausgeschlossen worden. Üblicherweise werden solche Verträge auf Eigennutzung ausgelegt, wie Ihr das vereinbart habt, weiß ich natürlich nicht.
Die Geschwister können nicht die Übergabe des Nutzungsrechts von Dir verlangen. Wenn es Deiner Mutter nicht vertraglich untersagt ist, kann sie Deinen Geschwistern die Garage zur Nutzung überlassen oder vermieten. D.h. der Form halber muss Deine Mutter die Räumung der Garage von Dir verlangen. Rechtlich gesehen hast Du einen Vertrag mit deiner Mutter, aber nicht mit den Geschwistern. Daswäre anders, wenn Deine Mutter deinen Geschwistern eine entsprechende Vollmacht erteilt hat. Kann ich mir nur schwer vorstellen, wenn sie mit Euch unter einem Dach lebt.
Um die rechtlichen Möglichkeiten zu klären und ggf. Euren Vertragprüfen zu lassen, wäre ein Bertaungsgsepräch mit einem Anwalt sicherlich anzuraten.
Danke für deine Antwort. Fürs erste weis ich in etwa Bescheid. Werde aber den Vertrag noch einmal überprüfen lassen.
scheiß doch auf die garage und gib sie einfach deiner schwester.
ist es doch nicht wert, sich wegen sowas, derart zu streiten.
könnt ihr euch nicht einfach nebenan oder so eine mieten? so teuer ist das doch nicht.
Es gibt also drei Parteien:
Du (Hauseigentümerin)
Mutter (Wohnrechtinhaberin und einzige Berechtigte an der Garagennutzung)
Geschwister (weder Eigentümer noch Berechtigte)
Warum sollte deine Mutter ihr Nutzungsrecht an der Garage abgeben? An ihrer Stelle würde ich es behalten.
Warum sollte deine Mutter irgendetwas unterschreiben - was hat sie davon?
Benutzt du die Garage mit Einverständnis der Mutter oder gegen ihren Willen?
Was haben die Geschwister überhaupt mit der ganzen Angelegenheit zu tun - sie sind doch weder Eigentümer noch Berechtigte?
Wo besteht der Konflikt? Zwischen dir und deiner Mutter, zwischen deiner Mutter und den Geschwistern oder zwischen dir und deinen Geschwistern?
Meine Mutter hat seit 6 Jahren kein Problem damit das wir die Garage nutzen und wir verstehen uns sehr gut. Meine Schwester wohnt ca. 20Km von uns entfernt und besitzt ein eigenes Haus mit Garage. Wie ich schon erwähnte bestehen andere Streitigkeiten die ich hier nicht erläutern möchte. Da wir auf ihre Provokationen nicht reagieren versuchen sie uns mit der Übergabe zu provozieren. Soweit ich weis, kann man ein Wohn- und Nutzungsrecht nicht an dritte weiter geben. Villeicht hat ja jemand Erfahrung damit.