Wie Auto angemeldet verkaufen?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also Möglich ist das und bestimmt auch schon sehr oft genauso gut und richtig abgelaufen, nur ich würde dies nicht empfehlen.

Es gibt immer Mehr die zwar auf dem Kaufvertrag die Verpflichtung eingehen das Fahrzeug unverzüglich abzumelden aber diese Verpflichtung einfach nicht einhalten. Möglicherweise verursachen die noch Unfälle, Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten und zunächst kommt Alles auf Dich zu. Manchmal ein langwieriger Prozess bei dem man mit Anwalt rummachen muss um da wieder raus zu kommen.

Ich würde das Fahrzeug zugelassen lassen bis das mit Probefahrt usw erledigt ist. Wenn es zum Verkauf kommt zur Zulassungsstelle, abmelden und gleichzeitig ein Kurzzeitkennzeichen vom Käufer machen lassen.

Problematisch wäre es wenn Dein Auto keine gültige HU mehr hat, dann würde der Käufer kein Kurzzeitkennzeichen bekommen (den dämlichen Extremtunern sei Dank!). Auch dann würde ich dem aber mitteilen selbst dafür sorgen zu sollen wie er das Auto heimbekommt, zugelassen würde ich es nicht aushändigen.

Bin der selben Meinung, wie "MaSiReMa"

Aber - auch DU könntest diese Tageszulassung veranlassen, ihm die Schilder mitgeben, und auf jeden Fall einen Kaufvertrag mit Ort der Übergabe & Uhrzeit, sowie Kilometerstand.

Und folgenden Passus mit einfügen :

Der Käufer verpflichtet sich, das oben genannte KFZ sofort, bzw. spätestens am nächsten Werktag bei der Zulassungsstelle an- bzw. umzumelden. Der Käufer verpflichtet sich, vom Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeuges an, sämtliche Schäden und Verkehrswidrigkeiten, die zu Lasten des Verkäufers gehen, bis zum Tage der Ummeldung des oben genannten Fahrzeuges sofort zu begleichen, ohne Nachteile zu Lasten des Verkäufers.

Das kann man - entgegen der hier verbreiteten Panikmache - durchaus mit sehr kleinem Risiko tun und erleichtert einem auswärtigen Käufer die Prozedur ganz enorm.

Es gibt halt - wie immer - ein paar unverzichtbare Hausaufgaben - genau so, wie man niemanden probefahren lassen sollte, dessen Führerschein man nicht genau angeschaut hat.

Für den Verkauf eines Gebrauchtwagens sollte man einen der gängigen Musterverträge der großen Autoverkaufsportale verwenden, in den ja auch ein Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung (!!!) eingearbeitet ist.

Zu diesem Mustervertragssatz gehört eine Veräußerungsanzeige.

Die muss ebenfalls ausgefüllt und mit Datum, Uhrzeit und der Unterschrift des Käufers versehen werden, sinnvollerweise auch mit den Ausweis/Passdaten des Käufers, auch hier checken.

Dieses Dokument sollte dann umgehend nach "Abflug" des Käufers mit dem Auto an die Zulassungsstelle, ergänzend (wenn auch nicht zwingend notwendig) an die Kfz-Versicherung gefaxt werden.

Dann ist der Zulassungsstelle bekannt, dass danach auftretende Übertretungen nicht mehr auf Dein Konto gehen und die Versicherung geht auf den Käufer über, so dass in der Übergangszeit geschehene Unfälle nicht mehr auf den Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers gehen.

Du meldest das Auto VORHER ab, dein Interessent bringt Kurzzeitkennzeichen mit.

Das ist die einzige sichere Methode.

GanNo0815 
Fragesteller
 10.10.2016, 23:08

Ok, daran habe ich auch schon gedacht. Aber wie mache ich das mit einer eventuellen Probefahrt? Also bei ihm kein Problem mit dem kurzzeitkennzeichen aber wie geht das dann bei anderen, sollte er mein Auto nicht nehmen ?

peterobm  10.10.2016, 23:18

wie ohne Papiere?

In der Regel machen das Leute um mit dem Auto dann nach Hause zu kommen, melden es ab und melden es auf sich um. Sollte dies nicht passieren kannst du für Schäden die entstanden sind haften.

Deswegen empfehle ich jedem, wenn du jemanden persönlich kennst, kannst du es angemeldet lassen. Bei Fremden abmelden, er soll sich dann ein Kurzkennzeichen besorgen und mitnehmen.

Das kann gut gehen, aber sicher ist das nicht.

Lieber Gruss