Fahrzeug nach Verkauf nachträglich abmelden möglich?
Ich möchte mein Auto am Freitag verkaufen. Ein potenzieller Käufer ist bereits gefunden, dieser bringt seine eigenen Nummernschilder mit.
Ich möchte das Fahrzeug nicht angemeldet verkaufen (zu hohes Risiko).
Das Problem ist: wenn es abgemeldet ist, darf ich es nicht mehr bewegen, das muss ich aber tun, da die Garage die Woche darauf geräumt werden muss. Sollte der Käufer das Auto also doch nicht kaufen, habe ich mit meinem abgemeldeten Auto ein Problem. Da der Käufer aus einer anderen Stadt anreist (300km entfernt), will er das Auto verständlicherweise gleich mitnehmen, und nicht noch einmal anreisen.
Meine Frage: kann ich das Auto einfach "abgemeldet" verkaufen und Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und Nummernschilder behalten und das Auto nächste Woche selber in Ruhe abmelden? Und falls es doch nicht verkauft wird, Nummernschilder wieder anbringen und alles beim Alten belassen?
5 Antworten
Das Risiko der Abmeldung wirst du tragen müßen ,Du könntest ein Kurzzeitkennzeichen beantragen das eine Woche Gültigkeit hat was Dir etwas Zeit , Mobilität und Sicherheit bietet. Gib niehmals ein zugelassenes Fahrzeug aus der Hand.
Viele reden sich dann raus mit den seltsamsten abenteuerlichsten Erklärungen und versprechnungen den Wagen dann trozdem mit deiner Zulassung mitzunehmen und setzen Dich unter Druck den Wagen sonst nicht abzunehmen. Lass Dich nicht darauf ein.. Wenn mitnehmen dann ohne Zulassung und wenn er bezahlt will er auch die Papiere haben die er zur anmeldung ja auch braucht. Mit KFZ Trailer geht das am einfachsten .
Er kann dir das Geld auch überweisen und du sendest ihm nach bestätigtem Geldeingang die Unterlagen zu denn ohne Zulassung des Fahrzeuges darfst du das nicht vom Hof lassen.. Ausnahme er bringt einen KFZ Anhänger mit und das Fahrzeug wird verladen. .
Wie will der Käufer das Fahrzeug anmelden wenn er die Papiere nicht hat ? Sei da vorsichtig denn wenn der zugelassene Kennzeichen mitbringt ist was Faul ev von einem anderen baugleichen Fahrzeug oder es sind sogenannte Rote Nummern = Händler Überführungskennzeichen..
Du kannst den Wagen abmelden und er holt das Fahrzeug incl der Papiere in der nächsten Woche oder am kommenden Werktag nach der Zulassung ab. Stelle den Wagen dann so ab das er diesen auch ohne deine Anwesenheit abholen kann.. ich würde nach erfolgter klärung den wagen abmelden und ein kurzzeitkennzeichen beantragen.
Kläre mit dem Käufer vor dem Übergabetag schriftlich per Mail das er ein Kurzzeitkennzeichen mitbringen soll und Du das Fahrzeug abmelden wirst. da gibt es keine diskussionen drüber und wenn er das nicht will weist du was Sache ist..
Ein normales Kennzeichen kann nur eine Fälschung oder von einem anderen Fahrzeug sein und das ist nunmal beides illegal.
In wie weit Du Dich damit auch mit Strafbar machst wenn du das fahrzeug so übergibst will ich nicht bewerten aber ein Führerscheininhaber sollte das wissen.
Joachim
Der Käufer soll in dem Zeitraum da sein, wo du noch die Möglichkeit hast abzumelden. Wenn er das Fahrzeug nimmt, dann gehst du abmelden und er kann mit seinen Kennzeichen nach Hause fahren. Ihr müsst miteinander sprechen und eine Lösung für deine Wünsche finden.
... wie soll das gehen, eigene Schilder ohne Fahrzeugpapiere?
Tipp: Verkauf vorziehen auf vormittags und dann noch außer >Betrieb setzen. Heimfahrt bis 24 Uhr ist so ja noch möglich.
Zudem: Aufgrund der gesetzgeberischen Vorgaben geht ja die vorhandene Versicherung auf den Käufer über.
Einige Antworten hier irritieren mich also sehr.
Nein das geht nicht
Sobald du das Auto verkauft hast musst du es abmelden und der neue Besitzer muss sich darüber kümmern.
Nein, das geht nicht.
warum?