WG Kontoart?

Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen

Nicht sinnvoll 67%
Sinnvoll 17%
Alternative 17%

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nicht sinnvoll

Das ist m.E. aus mehreren Gründen nicht sinnvoll.

Erstens begründet die Vollmacht nur ein Zugriffsrecht aber kein Miteigentum, d.h. alles Geld auf dem privaten Konto gehört dem Kontoinhaber. Und wenn er die Vollmacht widerruft guckst Du in die Röhre.

Aus Sicht des Kontoinhabers muss er sich im Klaren sein, dass die Bevollmächtigten auf das gesamte Guthaben zugreifen können, das Risiko hat er dann.

Eine Vermischung des persönlichen Zahlungsverkehrs mit dem ZV der WG solltet ihr im Interesse aller nicht machen ...

Es gäbe die Möglichkeit, ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen, das hat aber in der Konstellation einiges an Aufwand, von daher wäre die Eröffnung eines zweiten Girokontos ggf mit dem Zusatz WG bei einem von Euch und Erteilung von Vollmachten sicher die einfachere Lösung.

Zeitlich sehe ich da kein Problem ... bis zum 1.11.kann ein Kk doch eröffnet und Daueraufträge geändert sein. Und was die Gebühren angeht: die teilt ihr Euch doch dann eh über die Belastung auf diesem Konto.

Oder habe ich Dein Problem falsch verstanden? Gruss

Hearties 
Fragesteller
 09.10.2020, 20:24

Danke für die Info! Ich war gegenüber seiner Idee auch skeptisch, aber da ich in dem Gebiet keine große Erfahrung habe, wollte ich mal auch hier rumfragen😅

Hearties 
Fragesteller
 09.10.2020, 20:27

Wie sinnvoll sind denn Gemeinschaftskonten? Da muss jede Aktion ja zu zweit bestätigt werden, da braucht nur einer die Familie besuchen und der andere könnte keine dringenden Überweisungen/Zahlungen übernehmen.

DonCredo  09.10.2020, 20:46
@Hearties

Nein, es geht nicht um UND-Konten, das wäre der Begriff bei Konten mit gemeinsamer Kontoinhaberschaft und Verfügung: einer UND der andere. Es gibt aber auch das ODER-Konto: er ODER sie, das hast Du in der Regel z.B. bei Eheleuten. Das wäre Euer Kontomodell, das auf die WG lauten könnte und alle WG-Miglieder sind dann Kontoinhaber und somit automatisch auch einzeln vergügungsberechtigt ....aber alle müssen zur Eröffnung zur Bank und sich legitimieren. Das meinte ich mit mehr Aufwand. Auf der anderen Seite könnte so jeder als Kontoinhaber raus und z.B. bei Wechsel ein neuer dazu. Das WG-Konto wäre dann auch ein eigenständiger Kundenstamm und würde nicht im Engagement eines WGMitbewohners enthalten sein. Am Besten schaut ihr mal bei einer Bank vorbei und lässt Euch das mal erklären. Gruss

Hearties 
Fragesteller
 09.10.2020, 20:49
@DonCredo

Vielen Dank für die Erklärung!

Nicht sinnvoll

Einer sollte von seinem Privatkonto immer die Miete bezahlen. Die anderen zahlen monatlichen ihren Anteil auf dieses Konto ein.

Wer die Miete an den Vermieter überweist, zeigt den Auszug bei Bedarf den anderen WG-Bewohnern, damit sie sicher sein können.

Alle anderen Zahlungen, wie z. B. Telefon/Internet, Strom etc. regelt man genauso. Das könnte dann jeweils auch ein anderer von Euch machen.

Nicht sinnvoll

Wäre für mich gar nichts.
Jeder sollte sein eigenes Bankkonto weiterhin nutzen, und von dort aus entweder die Miete überweisen, oder einem das Geld geben / überweisen, der die WG Miete bezahlt.

Es gibt zwar einige Direktbanken, wo man kostenlose Unterkonten nutzen kann wie zB Vivid Money oder Bunq.