Mietkündigung durch Hauskauf?
Hallo,
habe vor einem Jahr ein Mietvertrag unterschrieben.
Um genau zu sein ein Mindestmietvertrag von 5 Jahren. (Neubau und wollen sich so absichern)
Das Problem, ich habe ein Haus gefunden was ich gerne kaufen wollen würde.
Ist dies ein Kündigungsgrund der mir aus dem Mindestmietvertrag raushilft?
Danke im Voraus
4 Antworten
Meines Wissens nach ist ein Mindestmietdauer von maximal 4 Jahren zulässig, es sei denn, es wurde individualvertraglich festgelegt.
Vielleicht kommst du aus dem Vertrag raus.
- muss ein Individueller Mietvertrag geschlossen worden sein, ansonsten ist der Zeitraum ohne Kündigungsmöglichkeit von 5 Jahren nicht möglich.
- selbst wenn ein Individuller Vertrag geschlossen wurde, gibt es da wohl ein BGH Urteil, dass eine Kündigung nach spätestens 4 Jahren vorsieht. Wenn nur diese 5 Jahre stehen, kann man diese Klausel eventuell im Ganzen anfechten.
- eine Kündigung aus wichtigen Gründen ist immer möglich.
Es würde sich in deinem Fall lohnen, einen RA zu befragen, bzw. mit diesem Wissen deinen Vermieter zu konfrontieren. Dann läßt er dich vielleicht auch so raus.
Hier findest du noch mehr dazu:
"Eine ziemlich sichere Formulierung wäre: individualvertraglich wird auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters die Mietdauer auf 5 Jahre begrenzt.
Ein Verzicht auf das Kündigungsrecht wüde ich dennoch, vorsichtshalber lediglich auf 4 Jahre begrenzen, und zwar aus folgendem Grund:
Der BGH hat mit Urteil vom 06.04.2005 entschieden, dass eine Formularklausel, welche einen Ausschluss des Kündigungsrechft für länger als vier Jahre vorsieht, unwirksam ist. Im Umkehrschluss ist demnach der Ausschluss des Kündigungsrechts für bis zu vier Jahre zulässig. Denn, so der BGH, der Gesetzgeber habe bei Staffelmietverträgen in § 557a III BGB einen Ausschluss des Kündigungsrecht für vier Jahre als noch zulässig erachtet. Diese Regelung könne entsprechend übertragen werden.
Dieses Zitat stammt aus folgender Seite:
http://www.bkp-kanzlei.de/html/mietrecht_zeitvertrag.html"
Quelle: https://www.123recht.net/forum/mietrecht/5-Jahres-Mietvertrag-__f42534.html
Wenn ihr das im Vertrag so ausgemacht habt dann schon ansonsten natürlich nicht.
Aber reden kann durchaus helfen. Sprich mit deinem Vermieter, schlage z.B. vor einen Nachmieter zu suchen der diesen Vertrag übernimmt.
Nicht alles was in Wohnraummietverträgen "ausgemacht" ist, ist auch wirksam.
Um genau zu sein ein Mindestmietvertrag von 5 Jahren.
Bitte mal den exakten Wortlaut wie er im Vertrag steht.
Sollte das ein Kündigungsverzicht sein so ist der ziemlich sicher unwirksam.
Ist aus meiner Sicht unwirksam. Ein Kündigungsverzicht darf laut BGH maximal 45 Monate (3 Jahre + 9 Monate) ab Vertragsbeginn betragen. Heißt Du kannst jeder Zeit mit der für Mieter gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen.
Vielen Dank für die Hilfe :)
Der genaue Text ist:
Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und beginnt am 01.XX.XX, jedoch Mindestens 5 Jahre. Es besteht die Möglichkeit der Einzelkündigung.
Im Vertrag bei Ordentliche Kündigung steht nicht drin
& bei Punkt Fristlose oder außerordentliche Kündigung: Eine fristlose oder außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ist nur unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften möglich.