Hausratversicherung Erstattung von Unterbringungskosten

5 Antworten

Wenn Du bei Familienangehörigen unter gekommen bist, hattest Du wohl auch keine Kosten. Wenn Du Miete bezahlen mußtest, hast Du einen Quittung dafür zu bekommen und die Vermieter müssen diese Einnahmen aus Vermietung in der Steuerklärung als Einnahme aus Vermietung eintragen und versteuern.

Wenn man wegen der Unbewohnbarkeit der versicherten Wohnung bei Freunden, Bekannten oder Verwandten vorübergehend Quartier bekommt, entstehen dafür kaum Kosten, und es ist auch nachvollziehbar, dass man keinen Beleg dafür erhält. Seriöse deutsche Versicherer handhaben dasdann so, dass sie einen pauschalen Ersatz für die Mehraufwendungen der Gastgeber erstatten, i.d.R. zwischen 15,00 € und 25,00 € pro Nacht. Damit sollen der Mehrverbrauch an Wasser/ Warmwasser, zusätzliche Kosten für Entsorgung (Müll), zusätzlicher Reinigungsaufwand etc. ausgeglichen werden. Dahinter steht die Überlegung, dass andernfalls die Geschädigten einen Beherbergungsbetrieb suchen würden, wo höhere Kosten entstehen. Da ist so eine kleine Pauschale im beiderseitigen Interesse. Du hättest das allerdings mit Deinem Versicherer verhandeln sollen, bevor Du Dich für die kostengünstige Unterbringung "bei Muttern" entschieden hast, denn einklagbar ist diese Pauschale nicht. Vielleicht ist dieses Erlebnis aber Anlass für Dich, Deinen Versicherungsschutz einmal zu überdenken. Ich persönlich würde lieber 5 oder 10 € pro Jahr höhere Prämie zahlen und dafür im Schadenfall korrekt behandelt werden. Versicherer, die in dieser Beziehung sehr fair mit ihren Kunden umgehen, sind nach meiner Erfahrung z.B. die Gothaer, die SIGNAL IDUNA, der HDI oder auch die Schleswiger oder die NV-Versicherungen (Aufzählung ist sicher nicht vollständig), während die "Billigheimer" eher nicht so kundenfreundlich agieren...

Warum sollte die Versicherung dafür bezahlen? Dir sind doch keine Kosten entstanden.

Eine Versicherung ist doch nicht dazu da um sich zu bereichern.

Warum sollte sie auch? Hast du deiner Mutter Geld für die Unterkunft gegeben? Wenn ja, lass dir von ihr eine Bestätigung geben. Wenn nicht, dann steht dir der Kostenersatz auch nicht zu.

Wenn du kejne Kosten gehabt hast, kannst du auch keine geltend machen.

Ist doch logisch oder? Wärst du ins Hotel gezogen, hätte das die HRV bezahlt.