Wer trägt die Kosten bei einem Freispruch vor Gericht?

5 Antworten

Dieses Thema ist leider endlos, hauptsächlich kommt es jedoch auf die Formulierung des Richters und Deinen Anwalt an. Die Kostenübernahme auch bei einem Freispruch muss eindeutig vom Richter klar festgelegt werden. Und trotzdem gibt es dann noch Stolperfallen genug.

Z.B.: Ich wurde zu Unrecht auf Schmerzensgeld-Zahlung verklagt. Streitwert vom Klägeranwalt 13.000 €, LG reduziert denselben jedoch auf € 3000,- und verweist den Fall ans AG. Mit klarem Hinweis, dass kein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. Daraufhin hat der Kläger die Klage zurückgezogen mit Gerichtskostenübernahme. War ca. 600 €.

Das ganze Vorgeplänkel jedoch ist in den Gerichtskosten nicht enthalten und für meinen Anwalt musste ich nochmals € 600 extra berappen.

Daraufhin gings doch noch zum AG. Hier wird zuerst eine Schlichtung verlangt, die durchgeführt wurde mit dem Ergebnis: kein Schmerzensgeld jedoch wie üblich jeder trägt seine Kosten. Also nochmals € 700,- mit allen Nebenkosten für mich!

Das alles sollte man im Vorfeld wissen, dann hätte ich mich anders in den Vorgängen bei Gericht verhalten.

Kommt drauf an, worum es geht - beim Freispruch gehen zumindest die Gerichtskosten selbst an die Staatskasse, Anwaltskosten meist nur nach den bei Gericht üblichen Sätzen.

Bei 2 klagenden Parteien ist das einfacher - das zahlt der Verlierer alles ;-)

für den anwalt du selbst... für die verhandlung der staat.

Die Staatskasse