Wer schützt den Erben vor dem Pflichtteilsberechtigten?

5 Antworten

Der Pflichtteil ist gesetzlich geregelt und verpflichtend. Man kann Kinder nicht komplett enterben. Der Pflichtteil muss in Bar ausgezahlt werden und der Rechtsanspruch darauf ist nicht anfechtbar.

Der Erbe hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, den Pflichtteilsanspruch des Pflichtteilsberechtigten zu erfüllen; schließlich ist der Pflichtteilsberechtigte augrund der Enterbung bereits auf die Hälfte seines gesetzlchen Anspruches reduziert.

Hätte der Erblasser etwas anderes gewolt, so stand dem persönlichen Verbrauch seines Vermögens ebenso wenig entgegen, wie einer Entscheidung zum Verschenken vor seinem Tod. Hätte er die Schenkung um 10 Jahre überlebt, wären die Erben von "Nichts" ingesamt leer ausgegangen und nur der Beschenkte wäre zufrieden.


Enterben heist nix anderes dass derjenige auf das Pflichtteil gesetzt wird. Das sind vom zustehenden Erbe 50%, diese Summe ist in Bar auszuzahlen.

der anspruch auf den pflichtteil kann nicht genommen werden

Das Gesetzt schützt die gesetzlichen Erben vor Sklaverei und Entmündigung ( "sonst enterbe ich dich....) Verhält sich jemand extrem schlecht, so wird er "Erbunwürdig".