Wer ist zuständig für Fragen bzgl. Sicherheit auf privaten Grundstücken: Ordnungsamt oder Grundstückshaftpflicht?

6 Antworten

Solche Regelungen kann es ggf. in Bebauungsplänen geben. Bauamt wäre somit der richtige Ansprechpartner.

Zur Frage der richtigen Absicherung berät die Polizei. Bei einem eingetretenen Schaden hilft die Haftpflichtversicherung.

Zuständig für die "Verkehrssicherung" ist der Eigentümer. Bei privaten Grundstücken hat das Ordnungsamt nichts zu tun.

Die Grundstückshaftpflichtversicherung leistet, wenn es zu Schäden durch das Grundstück kommt.

Das heißt natürlich NICHT, Dass der Eigentümer sich jetzt Räumpflichten im Winter sparen kann. Das gilt auch auf den Gehwegen im Bereich des Grundstücks

anonymos987654 
Fragesteller
 28.10.2020, 17:49

Aber die Haftpflicht zahlt ja sicher nur dann, wenn man genug Sicherheitsmaßnahmen im Vorfeld ergriffen hat. Muss man da außer einem Zaun noch mehr Schutz bzgl. Kinder, die den Garten betreten könnten, anbringen?

DerHans  28.10.2020, 17:51
@anonymos987654

Nein niemand zwingt dich einen Zaun um das Grundstück zu ziehen. Aber wenn von dort eine Gefahr ausgeht, bist du haftbar.

Da nützt dir auch das berühmte Schild nichts "Eltern haften für ihre Kinder". Das ist nämlich schlicht Unsinn.

anonymos987654 
Fragesteller
 28.10.2020, 17:54
@DerHans

Aber wozu ist man denn dann konkret verpflichtet, wenn im Garten z.B solche Gefahren sind wie

+ Terrassen am Hang ohne Geländer

+ dornige Büsche und Bäume

+ mehrere große Teiche ?

DerHans  28.10.2020, 17:57
@anonymos987654

Du bist für die Verkehrssicherheit verantwortlich. Wie du das machst, ist dir weitgehend selbst überlassen. Wenn du das einfach ignorierst, zahlt auch deine Haftpflichtversicherung nichts, bzw. wird sie dich selbst wiederum in Regress nehmen..

Einem Geschädigten ist das vollkommen egal, er kann ja jederzeit dieses Grundstück pfänden (lassen). Das gleiche gilt für Krankenversicherungen, die für Unfallkosten aufkommen müssen.

anonymos987654 
Fragesteller
 28.10.2020, 18:00
@DerHans

Aber gibt es denn keine Minimalpflichten, die erfüllt sein müssen, damit man - falls was passiert - dann auch genug für die Sicherheit getan hat?

DerHans  28.10.2020, 18:01
@anonymos987654

Tatsächlich wird das erst dann wirklich geprüft, wenn es zu einem Schaden gekommen ist. Dann entscheiden die Gerichte.

anonymos987654 
Fragesteller
 28.10.2020, 18:04
@DerHans

Stammt so ein Vorgehen noch aus der schwarzen Pädagogik? Nach dem Motto: Strampel dich ab, hab ständig Angst vor allen möglichen Folgen, und WIR sagen dir dann hinterher, ob wir dich trotzdem noch bestrafen wollen.

DerHans  28.10.2020, 18:08
@anonymos987654

Das steht so im § 823 BGB das wurde 1901 begründet.

Das hängt davon ab, gegen welche Gefahren man ihn absichern muss bzw. will.

Grundsätzlich ist für die Verkehrssichungspflicht der Eigentümer zuständig. Je nach Art der eingeschätzten Gefahr gibt es fachliche Beratung.

Polizei, Versicherung, Fachfirmen, Ordnungsamt, Nachbarn, Gutachter....

Bestehen keine besonderen Gefahren (Teich, Gruben, spitze oder umstürtzende Gegenstände, giftige Pflanzen neben öffentlichen Spielplatz etc.) dürfte regelmäßig ein Zaun reichen, der nicht einfach übersteigbar ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Aussage unserer Staatsanwältin

Auch mit offenen Gartentor begehen Fremde Auch Nachbarn Hausfriedensbruch beim Betreten. Ist dir das egal kannst du das GS auch unbezähnt lassen

2 Voraussetzungen Keine Gefahrenquellen für Kinder.

und anders rum keine Hunde u.ä.

anonymos987654 
Fragesteller
 28.10.2020, 17:47

Es gibt aber ohne Ende Gefahren für Kinder, gerade deswegen frage ich.

MarSusMar  28.10.2020, 17:50
@anonymos987654

Dann musst du halt einzäunen. Abnehmen im sinne von es ist gut gemacht, musst du den nicht lassen.

Nen Holzzaun in 1 m Höhe langt locker. Sind die Kids in der Lage da rüber zu kommen sollte sie wissen das man das eben nicht tut. Bei uns ist nie nie jemand über den Zaun geklettert.

anonymos987654 
Fragesteller
 28.10.2020, 17:52
@MarSusMar

Und wenn Kinder im Haus wohnen? Muss man ihnen dann den Zugang zum Garten verbieten bzw. den Zaun so anbringen, dass auch Kinder der Mieter nicht ohne Erwachsene rein können?

MarSusMar  28.10.2020, 17:57
@anonymos987654

Tu dir einen Gefallen und fang nicht mit wenn an sondern erkläre das grundlege.

anonymos987654 
Fragesteller
 28.10.2020, 17:57
@MarSusMar

Ich bin gerade dabei, das Grundlegende zu klären. Wenn du es nicht weiß, dann lass es eben.

MarSusMar  28.10.2020, 18:38
@anonymos987654

Wissen schon nur aufgrund deiner Was wenn aber Angaben kann ich nicht helfen. ist das ein E

FH?

MFH

Bist du

Mieter

Vermieter

Wenn du Vermieter bist: Wie sieht das GS aus.

Zufahrt/Garten/Garagen die schlecht einsehbar sind alles sowas.

lesterb42  29.10.2020, 07:55
@anonymos987654
Und wenn Kinder im Haus wohnen?

Die sind dann an der Leine zu führen.

anonymos987654 
Fragesteller
 29.10.2020, 08:33
@MarSusMar

MFH, bin Hausmeister, demnächst zieht eine Familie mit kleinen Kindern ein, Garten ist in gefährlicher Lage, riesiges Gelände, so dass es nur zu jeweils einem kleinen Teil überschaubar ist

MarSusMar  29.10.2020, 08:46
@anonymos987654

Dann trennt man, natürlich für alle! den Bereich ab der nicht sicher ist. Den anderen deklariert man als zur Nutzung von Mietern vorgesehenen Bereich. Also im Mietvertrag hinterlegt, das nur der Bereich genutzt werden kann. Der Rest bekommt ein Schloss.

Reine Logik

anonymos987654 
Fragesteller
 29.10.2020, 09:01
@MarSusMar

Wie schön, dass mal Logik und Gesetz übereinstimmen.

MarSusMar  29.10.2020, 11:11
@anonymos987654

Das Rationales Denken,

Und hab ich vorhin vergessen. Das ist Sache des Eigentümers. der braucht (wie eigentlich jeder) eine Haftpflicht, deren Vertragsdaten sind hier relevant.

Als Hausmeister ist es also super das du dich kümmerst, aber du bist nicht verantwortlich (es sei denn du hast den Schlüssel zum abgesicherten Bereich und lässt offen)

Es gibt Schlösser ohne Klinke auch für Gartenzauntüren, die rasten wie Haustüren ein und können ohne Schlüssel nicht geöffnet werden.