Wer ist zuständig für Unkraut auf Gehweg zwischen 2 Grundstücken?
Hallo, ich hoffe, jemand kennt sich damit aus: Wohne in einem Reihenhaus (Mitte). Die Haustür grenzt an einen Gehweg, welcher wiederum an ein gegenüberliegendes Reihenhaus (bzw. dessen Garten, mit Gehwegzugang) angrenzt. Auf dem Gehweg gibt es leider viel Unkraut. Das meiste davon wächst direkt auf der Seite beim eben genannten Nachbargrundstück. Der Nachbar, der dort wohnt, meinte nun, ich sei für den ganzen Gehweg zuständig und solle das ganze Unkraut entfernen. Bin ich wirklich für das ganze Wegstück zuständig? Ich sehe es so, dass wir beide jeweils unsere Hälfte sauberhalten müssen. Schliesslich grenzt an meinem Garten ja auch noch ein Weg, den ich bis zur Hälfte sauberhalte. Da mich das Unkraut auch stört, ich aber nicht einsehe, es zu entfernen ;-), brauche ich einen Rat! Danke im Voraus!!
2 Antworten
ich muss zugeben ich hab nicht alles gelesen aber bei uns gärtner sagt man . wenn man sein grundstück nicht plant/pflegt der muss zahlen. wem das grundstück im gehört muss es auch pflegen und wenn etwas übersteht muss er es abscheiden . jeder ist für sein grundstück+gehweg veranwortlich. wenn ihr aber den weg teilt muss leider eine einigung der unkraut bekämpfung kommen. oder der veranwortliche mieter müste alamiert werden und die sachlage genau anzusehen.
du bist nur für den gehweg zuständig, der an deinem haus angrenzt, lass dir blos nichts einreden nur weil der nachbar zu faul ist.. ich denke es ist sogar seine pflicht, wenn der gehweh so stark bewachsen ist