Wer hat vorfahrt? Polizei oder Feuerwehr?

11 Antworten

Da wird wohl eher Feuerwehr und Rettungsdienst den höheren Rang haben, da diese ja akute Lebensgefahren abwenden sollen, und es so eben oft auf jede Sekunde an kommt. Das ist sicher nicht gesetzlich geregelt, sondern einfach eine Frage von Menschenverstand auch bei der Polizei, drum haben die auch abgebremst.

ZuumZuum  01.11.2017, 06:45

Das ist sicher nicht gesetzlich geregelt, sondern einfach eine Frage vonMenschenverstand auch bei der Polizei, drum haben die auch abgebremst.

Das ist sehr wohl geregelt nämlich in den § 35 und 38 der StVO

Minster  01.11.2017, 07:21
@ZuumZuum

Vielleicht habe ich da etwas überlesen, aber in den genannten Paragraphen habe ich nichts gefunden, was das Treffen beispielsweise von zwei unabhängig voneinander operierenden und mit Sonderrechten fahrenden Feuerwehrfahrzeugen regelt.

Vermutlich gelten dann zwischen diesen gleich berechtigten Fahrzeugen wieder die "normalen" Regeln der StVO.

SaniOnTheRoad  01.11.2017, 08:46
@HobbyTfz

In Deutschland allerdings nicht.

CATFonts  01.11.2017, 09:37
@HobbyTfz

Da kommt dann eine neue Regelung, denn Einsatzfahrzeuge bekommen jetzt neue zusätzliche Signale, also so zu sagen Sonderrecht 1. und 2. Klasse:

In nicht so dringenden Fällen, wie Kätzchen auf Baum, oder Polizei-Spurensicherung bleibt das bekannte Blaulicht und Lü-La-Lü-La. mit der Bedeutung: "Bitte, mach mir platz!"

in wirklich dringenden Fällen, also Feuer nahe einem Gasbehälter, den grad noch so röchelnden Patienten oder der hier schon genannten Geiselnahme, basierend auf den guten Erfahruingen mancher Rettungsdienste, welche diese Signale schon eigentlich Gesetzeswiedrig hatten: das Amerikanische Huiuiuiuiui-Gehäule, und zum Blaulicht zusätzliches rotes LED-Biltzlicht, was dann eindeutig "Platz da!!!" und "Marsch, rechts ran!" bedeutet.

Hamburger Polizeifahrzeuge werden gerade damit ausgestattet.

Schon vor ein paar Jahren hatte mir ein Rettungs-Sani hier auf Usedom erzählt, dass seine Rettungswache ein US-Rettungfahrzeug bekommen habe, dass eben auch dieses Signal ab Board hat. Und er berichtete, das dies eine erheblich bessere "Scheuchwirkung" auf Fahrer, die einfach nicht den Platz frei machen wollen habe. Damals durften sie das eigentlich noch nicht nutzen...

Nemo75  01.11.2017, 09:33

Und immer noch sind wir nicht in Österreich!

HobbyTfz  01.11.2017, 10:16
@Nemo75

Da sind wir Österreicher euch eben weit voraus

Für gewöhnlich hat die Polizei keine Lust als erste am Einsatzort zu sein deshalb lassen sie die Feuerwehr / Rettungswägen in aller regel durch.

Klar geregelt ist das aber nicht in Deutschland irgendwie regelt das die Beiden Fahrzeuge schon meist gibt einer kurz Lichthupe und bremst ab dan weiß der andere das er Fahren soll/kann..

Daniel2881  03.11.2017, 23:56

Keine Lust ??? Weißt du was du hier schreibst ? 

Hi,

hier müssen wir Vorfahrtsrecht, Sonderrechte und Wegerechte unterscheiden, damit all das Sinn macht.

Denn: Sonder- und Wegerechte ändern die Vorfahrt, im Gegensatz zur weit verbreiteten Meinung, nicht. Sie berechtigen nur, von der StVO abzuweichen (§ 35 StVO, Sonderrechte) und ordnen an, dass der übrige Verkehr freie Bahn zu schaffen hat (§38 StVO, Wegerecht) - keine Vorfahrtsregelung!

Damit ergibt sich für die Feuerwehr bei

auf der Hauptstraße geradeaus durch [fahren]

das eigentliche Vorfahrtsrecht - auch ohne Sonder- und Wegerechte wären sie vorfahrtsberechtigt. Die Polizei, die aus der Nebenstraße kommt, befindet sich in einer untergeordneten Straße, wo sie ohnehin nur vorsichtig herausfahren darf, ohne den anderen Verkehr zu gefährden.

Hier fuhr die Feuerwehr zuerst, da die Polizei die Geschwindigkeit reduzierte.

In der Praxis läuft es auf genau diese gegenseitige Verständigung raus.

Wie ist das normalerweise geregelt? Wer darf zuerst?

Eine explizite gesetzliche "Rangfolge" gibt es nicht - das würde auch keinerlei Sinn machen (Abwägen verschiedenster hoheitlicher Aufgaben)! Im Zweifelsfall wird einfach nach den bestehenden Vorfahrtsregelungen gefahren.

LG

Hallo Tabaluga92,

anders als in anderen Ländern (z.B. Österreich), gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches diesen Fall regelt.

Die Einsatzkräfte haben ja sowieso "mit besonderer Vorsicht" an Kreuzungen und Ampeln heran zu fahren. Kommt es tatsächlich zu einem solchen Aufeinandertreffen von vorfahrtberechtigten Fahrzeugen aus verschiedenen Richtungen, dann verständigt man sich in der Regel kurz per Handzeichen.

Kommt auch ein wenig darauf an, wo sich diese Kreuzung befindet - also wie nah an der Einsatzstelle.

An der Einsatzstelle selbst muss die Feuerwehr ihre Fahrzeuge in direkter Nähe zum Objekt aufstellen (z.B. Drehleiter direkt am brennenden Gebäude oder HLF direkt am verunfallten Pkw). Fahrzeuge des Rettungsdienstes stehen ein wenig abseits außerhalb des unmittelbaren Arbeits- und Gefahrenbereichs und die Polizei normalerweise schon zur Absperrung der Einsatzstelle am äußersten Rand. 
Deshalb lassen die anderen Organisationen der Feuerwehr bei Kreuzungen in direkter Nähe zur Einsatzstelle oft den Vortritt, dann Rettungsdienst und schließlich Polizei.

Bei entfernteren Kreuzungen gewährt die Feuerwehr häufig dem Rettungsdienst Vorfahrt. Immerhin sind RTW und NEF schneller als die oft viel größeren und schwereren Feuerwehrfahrzeuge und können so vielleicht schon einige Sekunden oder auch mal eine Minute vor der Feuerwehr an der Einsatzstelle sein.

Wie gesagt: Alles ein wenig Situationsabhängig (bzw. Abhängig vom Alarmstichwort), von der Entfernung zur Einsatzstelle und letztendlich natürlich auch davon abhängig, wer wann an der Kreuzung ankommt. Denn dass von allen Seiten exakt zur selben Zeit Einsatzfahrzeuge ankommen, dass ist dann doch eher selten der Fall. Und die Feuerwehr wird nicht 20 Sekunden an der Kreuzung warten, um dem in der Ferne bereits sichtbaren, herannahenden RTW Vorfahrt zu gewähren ;-) 

Das ist nicht geregelt, da aber beide Berufsgruppen nur ausgebildete Personen an Steuer lassen, werden die intuitiv die richtige Entscheidung treffen. Den Polizisten ist es vermutlich sehr Recht, dass die Feuerwehr zuerst eintrifft, damit sie nicht in die Verlegenheit geraten, Erste Hilfe leisten zu müssen.