Wenn mein vermieter kündiging nicht erhalten behauptet??

5 Antworten

Kein Beweis.

Warum?

Er war vielleicht nicht da oder in der Zwischenzeit hat sie einer weggeschmissen

oder überspitzt gesagt:

Sie ist einfach verschwunden.

Durch das Foto kannst Du belegen, dass da etwas auf dem Tisch lag; meinetwegen auch, dass da die Wohnungskündigung lag.

Das ist aber kein Beweis, dass der Vermieter sie bekommen hat.

Nochmal, beantworte meine Fragen:

Zu wann hast Du gekündigt und wann hast Du sie abgegeben und wie lange ist die Kündigungsfrist?

Anabelka 
Fragesteller
 19.12.2017, 02:07

Ich hab ihn auch gesagt .Er hat schon leute in besichtigungs termíne gehabt. Und in 15.12 hab ich das schriftlich gegeben meine mama hat das gesehn und meine mitbehwonerin gewust. Ale Sacherova gepackt wars Er zu hause und vor ich weg gehe hat Er schnell jegedwo gegangen.

johnnymcmuff  19.12.2017, 02:12
@Anabelka

1. Besichtigen kann er Dein Zimmer nur, wenn Du ihn rein lässt oder er unerlaubter Weise ein Schlüssel von Deinem Zimmer hat oder Du Dein Zimmer nicht abschließt.

Mache doch bitte das, was ich Dir schon mehrfach geschrieben habe, beantworte meine Fragen und gehe so vor wie ich es beschrieben habe.

Wie lange ist Deine Kündigungsfrist laut Mietvertrag? 

Hast Du ein unmöbliertes Zimmer oder ein möbliertes Zimmer gemietet?

Zu wann hast Du gekündigt?


Einwurfeinschreiben?

Wenn du nicht beweisen kannst, dass die Zustellung ´fristgerecht erfolgt ist, sitzt du in der Patsche. Der Vermieter muss deine Kündigung keinesfalls bestätigen.

Einwurfeinschreiben ist eine anerkannte gebräuchliche sichere Zustellungsform.

Mit dem Einwurf durch den Briefträger in den Briefkasten ist das Schreiben nachweisbar zugestellt (in den Machtbereich des Vermieters gelangt). Der Bote protokolliert Tag und Stunde, damit ist die Zustellung nachweisbar. Außerdem bekommt der Mieter bei Aufgabe im Postamt einen Einlieferungsbeleg.

Von Zustellung per ES/Rückschein ist dagegen abzuraten.

Du müsstest / könntest jetzt nochmals schriftlich per Einwurfeinschreiben zum 31. März 18 kündigen (bei einem regulären unbefristetem Mietvertrag.

Anabelka 
Fragesteller
 19.12.2017, 02:09

Also das wg zimmer .In mietvertrag ist künfigungfrist 2 wochen

johnnymcmuff  19.12.2017, 02:19
@Anabelka

Also vermute ich, dass es ein möbliertes Zimmerist.

Wenn Du meinen Rat befolgst kannst Du spätestens am 15. Januar raus sein.

Bei der nächsten Besichtigung solltest Du Zeugen da haben die bestätigen, dass der Vermieter Besichtigungen durchführt und die hoffentlich mitbekommen zu wann er Dein Zimmer vermieten will: Das nur für den Fall, dass er Deine Kündigung zum Monatsende nicht anerkennt.

Aber am Besten soll der Dir Deine Kündigung unter Zeugen bestätigen.

Wo ist das Problem, macht der Vermieter die Probleme?

imager761  19.12.2017, 06:37
@Anabelka

Aber zum Monatsende. Und da der 15.12. für eine Beendigung Ende Dezember bereits ausscheidet, bliebe nur noch Ende Januar, wenn man in den nächsten vier Wochen eine beweislichen Zugang seiner Kündigung hinbekäme.

Oder der Vermieter eurer Zimmer bereits vorher neu vermietet.

imager761  19.12.2017, 06:40
@johnnymcmuff
Wenn Du meinen Rat befolgst kannst Du spätestens am 15. Januar raus sein.

Falsch, auch Mietverhätnisse n § 549 BGB enden grds. zum Monatsende.

Raus kann sie sein wann immer sie will, Miete zahlen muss sie bis zur fristwahrenden Beendigung oder ab Nachvermietung.

Kündigungen sind empfangsbedürftig. Die drückt man dem Vermieter entweder mit Zeugen persönlich in die Hand oder versendet sie als Einwurf(!)-Einschreiben, das zählt vor Gericht als bewirkter Zugang.

Sie auf dem Tisch liegen zu lassen nicht.

G imager761

Das alles sind keine Belege, dass dem Vermieter die Kündigung rechtzeitig zugestellt wurde.

Deswegen solche Dinge, gerade wenn es recht knapp ist, besser persönlich oder per Boten abgeben und quittieren lassen.

Alles andere wie Brief, Einschreiben oder sonst was haben keinerlei rechtliche Relevanz.

albatros  19.12.2017, 01:58

"Alles andere wie Brief, Einschreiben oder sonst was haben keinerlei rechtliche Relevanz."

Das ist ganz einfach nur falsch! Einwurfeinschreiben ist eine anerkannte gebräuchliche sichere Zustellungsform.

Mit dem Einwurf durch den Briefträger in den Briefkasten ist das Schreiben nachweisbar zugestellt (in den Machtbereich des Vermieters gelangt). Der Bote protokolliert Tag und Stunde, damit ist die Zustellung nachweisbar. Außerdem bekommt der Mieter bei Aufgabe im Postamt einen Einlieferungsbeleg.

Von Zustellung per ES/Rückschein ist dagegen abzuraten.

DerCaveman  19.12.2017, 02:04
@albatros

Wetten, dass jetzt gleich wieder die Nummer mit dem leeren Umschlag oder dem leeren Blatt Papier kommt? :-)

Topotec  19.12.2017, 08:31
@albatros

Von wem bitte ist das Einwurf-Einschreiben als sichere Zustellform anerkannt?

Es ist richtig, dass ein Schreiben relativ sicher damit zugestellt werden kann, aber damit hat man immer noch keinen rechtlich sicheren Nachweis, dass es sich dabei um eine Kündigung gehandelt hat. Es wurde erst einmal nur ein Umschlag zugestellt, was darin war, ob Geld, eine Kündigung oder vielleicht auch gar nichts, ist so überhaupt nicht bekannt und belegbar! Und das ist nicht weit hergeholt, solche Fälle hat es bereits oft gegeben!