An welche Adresse Kündigung für LVM schicken?

4 Antworten

An die Zentrale nach Münster

Die Adresse deines Vertragspartners steht immer im Vertrag. Ob die Filiale selbständig, ein Makler oder der Osterhase inne hat, würde man die erst nach der Frist erklären. Warum also ein Risiko.

Ein Einwurfeinschreiben plus eines mit Rückschein ist zwar etwas viel des guten, sollte man aber bei unseriösen machen.

Hat man genug Zeit reicht ein Fax mit der bitte um Bestätigung, hat man die Bestätuigung ist auch gut

Das ist egal, Hauptsache frist- u formgerecht und per Einschreiben mit Rückschein. 😉

Schau Dir Deinen Versicherungsvertrag auch nochmal zum Thema Kündigung genau an. Evtl stehen dort auch noch genauere Angaben.

Einschreiben mit Rückschein

Einwurfeinschreiben.

Ich verweigere Übergabeeinschreiben mit und ohne Rückschein grundsätzlich die Annahme.

Schau Dir Deinen Versicherungsvertrag auch nochmal zum Thema Kündigung genau an.

Blick ins VVG reicht. =)

@kevin1905

Dann erzähl doch nichts von "Erfüllungsgehilfe", wenn Du Deine Arbeit verweigerst.

Das sind genau die Gründe weshalb die Versicherungsbranche so vertrauenswürdig ist !!!!

Da macht es bei Dir echt Sinn nicht zum "Gehilfen Versicherungsvertreter" zu gehen, sondern direkt mit der Zentrale seriösen Kontakt zu pflegen.

@Madita69
Dann erzähl doch nichts von "Erfüllungsgehilfe", wenn Du Deine Arbeit verweigerst.

Was ich annehme ist übrigens meine Entscheidung, denn ich bin Chef und auch kein Erfüllungsgehilfe einer Versicherung.

Kunden kündigen schon mal Dinge, doch in der Regel bleiben sie Kunden, sie kommen nur bei anderen Versicherern unter.

Wann mir zuletzt ein Kunde alle Verträge aus der Betreuung entzogen hat, weil er mich sch**** findet, weiß ich gar nicht mehr, so lange ist das her.

Da macht es bei Dir echt Sinn nicht zum "Gehilfen Versicherungsvertreter" zu gehen, sondern direkt mit der Zentrale seriösen Kontakt zu pflegen.

Ich pflege Kontakt mit zahlreichen Hauptverwaltungen und manchmal erhalten die auch Kündigungen von mir.

@kevin1905

Ha ha......warum hast Du es dann nötig hier Werbung für Dich selbst zu machen ?!?! Typisch Versicherungsvertreter der sich aufbläht.....pfffffffffff

@Madita69

Nochmal, falls dir der IQ abgeht, das aus dem Kontext herauszulesen:

Ich bin kein Vertreter.

Wenn du die Unterschiede nicht kennst zwischen einem Vertreter einer Gesellschaft, einem Mehrfachagenten, einem Makler und einen Versicherungsberater solltest du vielleicht keine Beiträge schreiben.

Letztendich profitiert der Fragesteller nicht von deinem Halb- bzw. Nichtwissen, darum gehts doch unterm Strich.

@kevin1905

Unterschätze nie den IQ anderer Menschen! 😁

Und der FS wird für sich schon die richtige Lösung finden......😊

Das spielt keine Rolle. Ein Vertreter ist Erfüllungsgehilfe des Versicherers (anders als ein Makler).

Wenn dort eine Kündigung zugeht (beweisbar per Einwurfeinschreiben versenden!), gilt diese als im Machtbereich des Empfängers angekommen.

Und da das Einwurfeinschreiben im Zweifel keine Beweiskraft für den Versicherungsnehmer hat, freut sich ein unseriöser Versicherungsverdreher ganz besonders, wenn er vorab die Kündigung per Fax zugestellt bekommt.

@Madita69

oder per Email. Doppelt hält besser.

In 9 von 10 Fällen klappt sogar die ausschließliche Email-Kommunikation mit den meisten Versicherern recht gut.

Ausnahmen bestätigen die Regel (AM, LVM, HUK).

@kevin1905

Ups.......im Spam gelandet......

War klar, dass Du für Kündigungen weitere unseriöse Tipps bereit hältst......

@Madita69

Immer wieder lustig, wenn Menschen ohne Ahnung mir meinen Job erklären wollen, den ich seit Jahren erfolgreich und im Sinne meiner Kunden erledige.

Den Schwachsinn hast du doch in deinem Beitrag fabriziert mit dem "Einschreiben mit Rückschein". Und weil ich dich auf den Fehler hingewiesen habe, ohne auch nur ansatzweise persönlich zu werden, fühlst du dich persönlich angegriffen? Peichlich.

@kevin1905

Echt "peichlich" finde ich Dich auch.

.....und schon wieder diese Selbstbeweihräucherung......puh...........

Mein Rat "per Einschreiben mit Rückschein" ist sicherlich kein Schwachsinn für den Versicherungsnehmer, sondern höchstens für den Versicherungsvertreter der vorsätzlich auch noch die Annahme in seinen Geschäftsräumen verweigert.