Kann der Vermieter eine Kündigungsbestätigung zurückziehen?

3 Antworten

Es bedarf keiner Kuendigungsbestaetigung durch den Vermieter. Ob der also seine Bestaetigung zurueckzieht oder nicht, ist voellig egal. Hier geht es jetzt darum, ob wirksam gekuendigt wurde oder nicht. Der Vermieter bestreitet dies und dein Mitmieter anscheinend ebenfalls. Wenn ihr euch da nicht einig werdet (also alle 3), muss das halt gerichtlich geklaert werden. Stellt sich dabei heraus, dass dein Mitmieter die Kuendigung tatsaechlich unterschrieben hat, bist du fein raus. Stellt sich allerdings heraus, dass er das nicht getan hat und du die Unterschrift gefaelscht hast, duerfte die doppelte Miete dein geringstes Problem sein.

Und wie beweise ich das er die Kündigung wirklich unterschrieben hat? Er wird weiterhin behaupten das er seine Unterschrift nicht unter die Kündigung gesetzt hat

@Ardaarda543

Das wird dann wohl gerichtlich festgestellt werden muessen (oder eben auch nicht). Zeugenbefragung, graphologisches Gutachten u.s.w.

Zunächst mal: eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung die keiner Bestätigung bedarf.Ob der Vermieter da was unterschreibt oder bestätigt, ist völlig uninteressant.

Die Sache mit der Unterschrift ist wohl eine Sache für einen Anwalt. Kannst du bezeugen, dass dein Ex unterschrieben hat? Gibt es weitere Zeugen? Solche, denen er vielleicht erzählt hat, dass er gekündigt hat? Darum geht es.

also konkret wirft dir die vermietung urkundenfälschung vor... das ist dir schon klar, oder?

Ja das ist jetzt momentan meine kleinste Sorge , am wichtigsten ist was ich nun gegen den wiederruf tun kann , weil mein ex Partner hat es ja selber unterschrieben

@Ardaarda543

ich dachte, dass das durch meine antwort klar war.

du gehst natürlich gerichtlich gegen eine derart schwere unterstellung einer straftat vor.

@Ardaarda543

Weder die Bestätigung, noch der Widerruf des Vermieters spielt eine Rolle. Entscheidend ist nur, ob ihr beide gemeinsam gekündigt habt oder nicht. vergiß den Vermieter.

@Ardaarda543

Der Widerruf ist irrational, gesetzlich bedarf die Kündigung keiner Bestätigung. Wenn beide Mieter unterschrieben haben, ist sie zum gegebenen Termin wirksam. Eine Zurücknahme der Kündigung ist ebenfalls nicht möglich.

Du solltest fristgerecht ausziehen und nach Ablauf der KF keine Miete mehr zahlen.