Kann der Vermieter eine Kündigungsbestätigung zurückziehen?
ich Schildere einmal die Situation:
mein ex Partner und ich sind gemeinsame Mieter einer Wohnung. Wegen Trennung haben wir dann gekündigt. Es gab wegen der Kündigung oft streiterein weil er sich erst weigerte die Kündigung zu unterschreiben, hat es dann aber doch unterschrieben. Wir haben eine Kündigungsbestätigung der Vermietung erhalten. Mein ex Partner hat dann aber bei der Vermietung angerufen und behauptet er hätte die Kündigung nicht unterschrieben. Die Vermietung hat dann 1 1/2 Monate nach Erhalt die Kündigungsbestätigung zurückgezogen mit dem Grund die Unterschriften würden nicht übereinstimmen. Zum Hintergrund muss ich berichten das mein ex Partner mir gegenüber des Öfteren handgreiflich geworden ist , als ich hochschwanger war und ich mich zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht mehr in der Wohnung aufhalte. Ich habe auch bereits einen neuen Mietvertrag für eine andere Wohnung unterschrieben und kann natürlich nicht 2 Mieten bezahlen. Hat jemand Tipps oder kennt sich aus mit dem Thema ?
lg
3 Antworten
Es bedarf keiner Kuendigungsbestaetigung durch den Vermieter. Ob der also seine Bestaetigung zurueckzieht oder nicht, ist voellig egal. Hier geht es jetzt darum, ob wirksam gekuendigt wurde oder nicht. Der Vermieter bestreitet dies und dein Mitmieter anscheinend ebenfalls. Wenn ihr euch da nicht einig werdet (also alle 3), muss das halt gerichtlich geklaert werden. Stellt sich dabei heraus, dass dein Mitmieter die Kuendigung tatsaechlich unterschrieben hat, bist du fein raus. Stellt sich allerdings heraus, dass er das nicht getan hat und du die Unterschrift gefaelscht hast, duerfte die doppelte Miete dein geringstes Problem sein.
Das wird dann wohl gerichtlich festgestellt werden muessen (oder eben auch nicht). Zeugenbefragung, graphologisches Gutachten u.s.w.
Zunächst mal: eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung die keiner Bestätigung bedarf.Ob der Vermieter da was unterschreibt oder bestätigt, ist völlig uninteressant.
Die Sache mit der Unterschrift ist wohl eine Sache für einen Anwalt. Kannst du bezeugen, dass dein Ex unterschrieben hat? Gibt es weitere Zeugen? Solche, denen er vielleicht erzählt hat, dass er gekündigt hat? Darum geht es.
also konkret wirft dir die vermietung urkundenfälschung vor... das ist dir schon klar, oder?
Ja das ist jetzt momentan meine kleinste Sorge , am wichtigsten ist was ich nun gegen den wiederruf tun kann , weil mein ex Partner hat es ja selber unterschrieben
ich dachte, dass das durch meine antwort klar war.
du gehst natürlich gerichtlich gegen eine derart schwere unterstellung einer straftat vor.
Weder die Bestätigung, noch der Widerruf des Vermieters spielt eine Rolle. Entscheidend ist nur, ob ihr beide gemeinsam gekündigt habt oder nicht. vergiß den Vermieter.
Der Widerruf ist irrational, gesetzlich bedarf die Kündigung keiner Bestätigung. Wenn beide Mieter unterschrieben haben, ist sie zum gegebenen Termin wirksam. Eine Zurücknahme der Kündigung ist ebenfalls nicht möglich.
Du solltest fristgerecht ausziehen und nach Ablauf der KF keine Miete mehr zahlen.
Und wie beweise ich das er die Kündigung wirklich unterschrieben hat? Er wird weiterhin behaupten das er seine Unterschrift nicht unter die Kündigung gesetzt hat