Wenn ich während des Abitur alleine wohne, kann ich da bafög oder ähnliches bekommen?

7 Antworten

Du musst denjenigen, der das Ganze finanzieren soll (also das Bafögamt, und das ist streng), davon überzeugen, dass Du nicht mehr zu Hause wohnen kannst. "Oft Stress" ist zwischen (fast) erwachsenen Kindern und ihren Eltern normal und wird kaum als Grund anerkannt. Da müsste schon mehr passieren, und das müsstest Du belegen können (z.B. durch Polizeiberichte oder Stellungnahmen des Jugendamtes).

Steeler  12.12.2012, 19:17

Nicht mal das wird normalerweise reichen. Für - ich nenne sie jetzt mal so - innerfamiliären Problemlagen ist das BAföG schlicht nicht gedacht; da müssen dann Jugendamt und/oder JobCenter ran. Bei gymnasialer Oberstufe (im ersten Bildungsweg) soll die Ausbildungsförderung nur greifen, wenn es ausbildungsbedingte Gründe für den Auszug gibt.

Das wird erst anders, wenn es harte juristische Fakten gibt, die ein Zusammenleben unmöglich machen, z.B. ein Sorgerechtsentzug, Eltern in Haft oder in einem Pflegeheim.

casilein  14.12.2012, 12:40
@Steeler

Wenn das Jobcenter vorher anerkennt, dass es wichtige Gründe für eine eigene Wohnung gibt und diese auch schon bezahlt hat, wird das nach meiner Erfahrung von den Bafög-Ämtern übernommen und akzeptiert. Das mag anders sein, wenn man bereits in der Ausbildung ist, wenn die Probleme auftauchen.

Das würde dann bedeuten, dass man erstmal die Ausbildung schmeißen und in den Alg2-Bezug fallen müsste, um dann nach erfolgreichem Auszug erneut zu beginnen. Wie sinnvoll! Oh, Mann, warum kann es nicht einfach eine Stelle geben, die alles fördert... Alg2, Bafög, BAB, Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag... die 115 der Fördermittel... träum...

Steeler  14.12.2012, 16:15
@casilein

Wenn das Jobcenter vorher anerkennt, dass es wichtige Gründe für eine eigene Wohnung gibt und diese auch schon bezahlt hat, wird das nach meiner Erfahrung von den Bafög-Ämtern übernommen und akzeptiert.

Nach meiner nicht. Fehlentscheidungen sind natürlich immer möglich, aber für eine solche Praxis gibt es keine Grundlage in Gesetz oder Verwaltungsvorschriften:

Ist der Auszubildende nach Maßgabe des Kinder- und Jugendhilfegesetzes außerhalb des Elternhauses untergebracht, obwohl seinen Eltern/einem Elternteil das Sorgerecht zusteht und von deren/dessen Wohnung aus die Ausbildungsstätte zu erreichen ist, gilt die Ausbildungsstätte als von der Elternwohnung aus erreichbar; Ausbildungsförderung ist wegen der allein erziehungsbedingten auswärtigen Unterbringung nicht gerechtfertigt.

Bei Volljährigen gibt es daher erst recht keine entsprechende Rechtfertigung für eine Praxis, sich einfach an die Entscheidung eines JobCenters ranzuhängen.

casilein  15.12.2012, 20:37
@Steeler

Wer vom Jugendamt irgendwo untergebracht wird, erhält wirtschaftliche Jugenhilfe und ist erstmal gar nicht auf Bafög angewiesen. Anders bei Volljährigen, die nicht mehr in der Jugendhilfe sind, es dennoch wichtige Gründe gibt, warum sie nicht mehr bei den Eltern wohnen können und dies ggf. auch schon lange nicht mehr tun. Auf diese bezieht sich meine Erfahrung.

Ich kenne mit mit dem Bafög nicht wirklich gut aus, aber falls das Gesetz in dieser Konstellation tatsächlich eine Förderung verweigert, würde ich es für verfassungswidrig halten (wg. Chancengleichheit usw.).

Steeler  15.12.2012, 22:20
@casilein

Ich muss gestehen, dass ich nicht wirklich verstehe, warum die Regelung verfassungswidrig sein sollte. Für die/den TE wäre solche eine Diskussion ohnehin müßig.

Trotzdem ein paar Gedanken: Das BAföG ist ein Ausbildungsförderungsgesetz, das auch den Mittelstand erfassen soll und gerade nicht für soziale Notlagen gedacht ist; dafür gibt's u.a. SGB II und XII. Auf die Idee, § 2 Abs. 1a BAföG als verfassungswidrig anzusehen oder gar zu verwerfen, ist nach über 22 Jahren nach meinem Wissen bislang niemand gekommen. Das muss letztlich natürlich nichts heißen, sagt aber schon mal einiges aus.

casilein  16.12.2012, 16:20
@Steeler

Stimmt, die Diskussion hilft dem Fragesteller nicht weiter. Ich bin ja lediglich verwirrt darüber, dass es keine Förderung für die Ausbildung von Volljährigen gibt, die nicht mehr bei der Jugendhilfe sind, aber auch nicht bei den Eltern wohnen können und das Pech haben, das die Eltern noch in der selben Stadt wohnen. Und nun sag nicht, das kommt kaum vor, ich habe Leute in der Situation in den letzten 6 Jahren betreut, und daher kommt auch meine Erfahrung, dass das Bafögamt die eigene Wohnung in der Situation regelmäßig anerkennt und fördert. Wie gesagt, ich kenne mich mit Bafög nur wenig aus und hatte gehofft, Du könntest das erklären.

Steeler  16.12.2012, 16:40
@casilein

Jetzt wird mir unklar, was Du meinst. Meinst Du volljährige Schüler allgemein? Ich rede von gymnasialer Oberstufe auf dem sog. ersten Bildungsweg (siehe oben und § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BAföG), was TE besucht.

Bei Ausbildungsstätten nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BAföG, die ja gemeinhin auch als Schulen bezeichnet werden, werden auswärtig untergebrachte Schüler immer (grundsätzlich) gefördert; da wird nach den Gründen für den Auszug gar nicht gefragt ...

Steeler  16.12.2012, 16:44
@Steeler

P.S. Vllt macht's auch mehr Sinn, bei Bedarf die Diskussion über eine Freundschaftsanfrage weiterzuführen.

Du musst dich da ans Jugendamt oder der Arge wenden. In Ausnahmefällen, kannst du auch während des Abis alleine wohnen, dann bekommt man Harzt 4. Da muss dann aber schon einiges in deiner Familie los sein. "Oft Stress" ist ja relativ... Aber ich kenne deine Situation auch nicht, von daher erlaube ich mir jetzt kein Urteil.

Wenn Du "nur" Stress mit Deinen Eltern hast, Du aber im häuslichen Bereich keine Gewalttätigkeiten erleidest oder sonst schwere psychische Belastungen, wird die Arge / das Jobcenter Dir keine Wohnung finanzieren - lies dazu dies:

http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-kein-umzug-zum-freund-18925.html

.

Hole Dir hierzu vorsichtshalber auch Rat bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger

Arbeitslosen Telefonhilfe

0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder

040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.

Die sind zu Themen rund um Hartz IV sehr erfahren.

hallöchen,

da du noch abitur machst, bekommst du nur Bafög wenn du ausziehen MUSST. dafür müssen für bafög-amt anerkannte Gründe vorliegen (schulweg länger als 2 stunden, eigene Kinder oder verheiratet). (und natürlich wenn elterneinkommen zu gering ist)

bei bafög werden aber familiäre schwierigkeiten nicht beachtet.

hartz4 sieht es eben ähnlich aus.

das heißt, wenn du ausziehen willst musst du erstmal beweisen, dass in deiner Familie dein Wohl gefährdet ist (über Jugendamt).aber nur "stress" im sinne von "wir stressen uns total an" reicht da im regelfall nicht aus.

nachzulesen (was bafög betrifft) hier:

http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/schueler-bafoeg.html

relativ weit oben, oben im grauen kasten unter "Ab der 10. Klasse"

LaLeLu993 
Fragesteller
 11.12.2012, 21:23

und wie ist es ist es mit betreutes wohnen? könnte das eine Alternative sein?

comedyla  11.12.2012, 21:28
@LaLeLu993

könnte ja, aber auch das muss jemand finanzieren. und auch hier musst du erstmal beweisen, dass du wirklich in so eine einrichtung musst. die ämter bezahlen nicht einfach mal so, jungen Leuten eine eigene wohnung/betreutes wohnen, wenn sie bei den eltern leben könnten.

da ich deine familiäre situation nicht kenne, kann man da nix sagen.

ich weiß nur von einer alten Freundin, die auch mit 16 ins betreute wohnen gekommen ist. die eltern haben bezahlt was sie konnten, der rest wurde übernommen. da wurde sie aber auch regelrecht geprügelt und das Jugendamt hat sich nach dem 2. selbstmordversuch eingeschalten. da ging das alles ruck zuck.

eine andere Freundin hatte einfach nur stress daheim (wie man es eben immer hat) und da hat sie das Jugendamt etwas belächeln weggeschickt...

also kommt eben auch ganz auf die situation an. wo ist das "Kindeswohl" gefährdet, wo schreitet der staat ein um zu schützen und wo nicht..

comedyla  11.12.2012, 21:29
@comedyla

deine eltern sind mit der idee deines auszuges nicht einverstanden, ne? also ein wg-zimmer um eine räumliche Trennung zu erreichen, würden sie nicht freiwillig unterstützen?

Zuerst wären deine Eltern unterhaltspflichtig. Wenn die sehr arm sind und du ausbildungsbedingt ausziehen musst, kannst du Schülerbafög bekommen.

Falls du aus sozialen Gründen ausziehen musst, könnte es Jugendhilfe oder ALG2 und KDU geben, Kindergeld sowieso.

Ein Gang zum Jugendamt wird Klarheit bringen.