Einbauküche im Mietvertrag
Hallo, In meinem Mietvertrag steht wörtlich "Die EBK wird nicht mitvermietet, sondern unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Instandhaltungs- und Reparaturkosten trägt der Mieter." Ist diese Klausel wirksam? Was bedeutet das genau? Angenommen, der Kühlschrank geht kaputt, die Klausel sei rechtens und ich bezahle einen neuen, darf ich den bei Auszug wieder mitnehmen? Die Küche war bei Einzug schon recht mangelhaft montiert (wackelt überall) und schon "halb am Zerfallen". Kann sich der Vermieter dadurch eine neuwertige Küche auf meine Kosten erschleichen? Ich bitte um fachkundige Antworten, am besten von jemandem aus der Branche. Danke
5 Antworten
Was heißt, jemand "aus der Branche" soll sich äußern? Das ist doch eindeutig eine Rechtsfrage.
Ich würde das Problem von der AGB-Seite aus angehen: Diese Klausel steht unter den vermieterseits vorgegebenen und nicht im einzelnen ausgehandelten Vertragsbedingungen. Also handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Ich halte diese Klausel für überraschend und daher nichtig. Rechtsgrundlage:
http://dejure.org/gesetze/BGB/305c.html
Zur Begründung: Eine Einbauküche ist ein -zwar nicht in allen Wohnungen aber wenn vorhanden und nicht im Mietereigentum- typischer Bestandteil der Mietsache. Hier steht die Küche eindeutig im Vermietereigentum. Der Vermieter versucht dennoch, sie außerhalb des Mietvertrags zu stellen um sich aller Reparaturkosten zu entledigen.Ich halte diese Vorgehensweise -nämlich die Kombination eines Wohnungsmietvertrags mit einer unentgeltlichen Leihe- für so ungewöhnlich, dass der Mieter damit nicht rechnen muß.
Ergo: Die Küche ist Bestandteil der Mietsache und unterliegt der Verantwortung des Vermieters.
Erstmal entschuldige ich mich für die Formulierung bezüglich "Branche", ich hab mich anders nicht auszudrücken gewusst. Ich danke dir für deine Antwort. So ähnlich hatte ich mir das auch mehrfach ergoogelt. Mir war gleich unklar, wie der Vermieter Eigentümer bleiben kann, sich aber jeder Haftung entzieht. Bisher hatte ich Glück, außer Schranktürgriffen ist noch nichts abgefallen.
Instandhaltungs- und Reparaturkosten, toll Idee vom Vermieter. kannste du nur bei verlieren. Lösung von Bikerin ok, aber wenn die jetzt schon Schrott ist, dann wird die durch ab und aufbau bestimmt nicht besser. Sage dem Vermieter er soll dir die Küche für einen angemessenen Preis verkaufen(so 10-20 €:-)), oder rausbauen und selber einlagern.
Kommt drauf an, wenn die nach deinem Auszug nicht mehr zu gebrauchen ist, dann ist in 5 Minuten abgebaut.
Hallo, In meinem Mietvertrag steht wörtlich "Die EBK wird nicht mitvermietet, sondern unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Instandhaltungs- und Reparaturkosten trägt der Mieter." Ist diese Klausel wirksam? Was bedeutet das genau?
Das solltest Du den Mieterbund oder einen Anwalt fragen, denn es kann durchaus sein dass eine Klausel wirksam ist., z.B. wenn sie als Individulvereinbarung gemacht wurde.
Hier finde ich jedoch, dass die Klausel den Mieter benachteiligt.
Ich würde die Wohnung entweder nicht mieten oder die Sachen des Vermieters vernünftig einlagern und bei Auszug wieder aufstellen.
Ja, das heißt es genau, dass du den Kühlschrank bezahlst und nicht mitnehmen darfst. Ich habe einmal genau aus diesen Gründen eine solche Wohnung nicht gemietet. Was du machen kannst, alles abbauen, im Keller verstauen und dir selbst alles neu kaufst. Wenn du ausziehst, diese alte Küche hineinstellen und deine investierte Küche mitnehmen.
Es ist aber unwahrscheinlich dass die Küche dann genau in eine Aandere Wohnung passt. Haben meine Mieter auch so gemacht, und dann ist von der Küche, die im Keller gelagert war und wieder eingebaut wurde einiges beim Einbau zu bruch gegangen. Dann war es doppelt teuer.
Ist das eine gängige Art und Weise? Hat eine mitvermietete Küche mehr Vorteile für den Mieter?
Kann schon sein, aber nur wenn die in Ordung ist, und nicht zu hoch berechnet wird. Sparst halt Anschaffungskosten, und brauchst bei Auszug nicht darauf achten ob die alzte Küche in deine newue Wohnung passt.
Danke für deine Antwort :)
Das ist rechtens, habe ich in meinem Mietvertrag auch so stehen, und den hat ein Markler gemacht. Wenn der Kühlschrank von Dir getauscht wird, musst Du ein funktionsfähiges Gerät bei Auszug hinterlassen.
Also könnte er mir auch ein Gerät hingestellt haben, das 10 Jahre alt ist und in absehbarer Zeit kaputt geht, ich müsste für einen Ersatz sorgen? Zufällig habe ich einen eigenen funktionierenden Kühlschrank, der ist aber deutlich kleiner (so ein Studententeil). Gilt dieser als Ersatz? Funktionieren tut er ja.
es gilt was ich geschrieben hab: wenn die Küche nicht dir gehört, kannst du nur verlieren. Frag doch einfach mal was die kosten soll.
Die Fragen in den Kommentaren haben sich überschnitten. Einzig offene: Gilt ein kleinerer Kühlschrank als Ersatz, weil funktionstüchtig?
Das hängt davon ab ob der Vermieter den so akzeptiert, das ist ja generel das problem bei der ganzen Angelegenheit. Wenn der stur und geldgierig ist, dann kann er alles mögliche machen. Ob er damit druchkommt ist eine andere Frage. Es kostet dich auf jeden Fall Nerven, Geld und Zeit. Kann auch sein das er nicht so ist, verlassen würde ich mich nicht darauf.
Nur weil ein inkompetenter Makler einen Mietvertrag für dich gemacht hat, wird dieser MV nicht "rechtens", wenn er de jure falsch ist. @ArminSchmitz hat "rechtens" geantwortet.
An abkaufen habe ich auch schon gedacht, allerdings trage ich dann die Kosten beim Abbau. Keine Ahnung wieviel das kostet bzw. wie hoch der Aufwand ist, das selbst zu tun.