Wem gehört das Auto, wenn es komplett auf mich läuft, aber mein Ex noch den Brief hat?

10 Antworten

Theoretisch dir. Solltest aber schaun, dass du den Brief schnellstmöglich bekommst, da er ja ansonsten die Möglichkeit hat den Wagen abzumelden (dazu bräuchte er aber die Kennzeichen) und auf ihn zuzulassen. Ist nämlich überhaupt kein Problem. Hab vor Kurzem unseren "Alten" beim Händler drangetauscht, einfach nur Auto auf den Hof, Papiere auf den Tisch und ein Formular unterschrieben (XXX drauf :-)) und der Wagen wurde von denen abgemeldet und die Sache war somit für mich erledigt. Wie gesagt, Abmelden mit Kennzeichen überhaupt kein Problem. Ein Auto auf jemanden zulassen ist nicht so leicht, da ja der Ausweis oder eine Kopie davon vorgelegt werden muss.

Du kannst aber sicherheitshalber auch bei der Zulassungsstelle mal nachfragen was zu tun ist, wenn er den Brief nicht rausrückt oder was er damit anfangen kann.

Viel Glück!!

jurafragen  21.08.2014, 10:25
Theoretisch dir.

Wem das Fahrzeug gehört, lässt sich aus diesen dürftigen Angaben gerade nicht entnehmen.

Du kannst aber sicherheitshalber auch bei der Zulassungsstelle mal nachfragen was zu tun ist, wenn er den Brief nicht rausrückt

Der Sachverhalt wurde unten gerade ergänzt: Er ist nicht im Besitz des "Briefs".

shag69  21.08.2014, 10:39
@jurafragen

Klär mich mal auf. Soweit ich das richtig verstanden hab, hat der Ex den Brief für das Auto, das auf sie zugelassen ist und wofür sie auch die Versicherung zahlt und vorallem sie damit rumfährt. Oder hab ich was falsch verstanden.

jurafragen  21.08.2014, 10:45
@shag69

Man muss es nicht verstehen. Er besitzt wohl von Brief aber nicht den Schein. Aber nichts genaues weiß man nicht.

Wer den Brief hat, verfüg, oder kann über das auto verfügen, egal was drin steht! Deswegen ist bei finanzierten Autos ja auch der Brief bei der Bank und nicht beim Kunden!! Wenn du nachweisen kannst, das du das Auto allein gekauft hast und es nicht gemeinsam angeschafft wurde, solltest du den Brief über einen Anwalt einfordern. Eine 2. Möglichkeit ist, du meldest den Breif verlustig und gehst mit deinen Kauf- und Versicherungsunterlagen zur Zulassung und bekommst einen neuen!

Die Begriffe Schein und Brief sollten nicht verwechselt werden. Der Fahrzeugbrief ist kein Nachweis wie für den Besitz, allerdings ein starkes Indiz dafür. Wird z.B. das Auto finanziert, dann geht über die Dauer des Darlehen der Kraftfahrzeugbrief in Verwahrung des Kreditgebers. Der Halter kann das Auto nutzen aber nicht verkaufen.

So vermutlich auf im Verhältnis zur Ex. Die hat vermutlich einmal das Auto finanziert und hat jetzt Anspruch auch den Restwert. Kläre das also mit der Ex einvernehmlich.

jurafragen  21.08.2014, 11:18
Der Halter kann das Auto nutzen aber nicht verkaufen.

Das kann er schon. Er wird aber Probleme haben, den Kaufvertrag vollständig zu erfüllen.

Du bist Halter, du bist Versicherungsnehmer, dir gehört der Schadenfreiheitsrabatt.

Und wer hat den Autoschlüssel?

Du kannst das Fahrzeug abmelden (geht auch ohne Zulassungsbescheinigung Teil2, /Brief du brauchst nur die Kennzeichen), du kannst die Versicherung abmelden.

Du kannst das Auto jedoch nicht wieder zulassen oder verkaufen, denn dazu benötigst du die Zulassungsbescheinigung Teil2.

Wenn ihr euch nicht einigen könnt, dann wird es der Anwalt entscheiden.

Der Eigentümer ist der der im Brief eingetragen ist. Wenn dein Ex den nicht rausrückt kannst du ihn zu Herausgabe deines Eigentums zwingen. Schreib ihm einen Brief und setzt eine Frist - klappts dann immer noch nicht geh zur Polizei :-)

jurafragen  21.08.2014, 10:09
Der Eigentümer ist der der im Brief eingetragen ist.

Nein. Im "Brief" ist derjenige eingetragen, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Ein Eigentumsnachweis kann dadurch nicht erbracht werden.

rudelmoinmoin  21.08.2014, 10:27
@jurafragen

stimmt, als Besitzer ist immer der, der den Brief besitzt, z.b. Kredit bei einer Bank, die besitzen so lange den Brief bis das Auto bez. ist

jurafragen  21.08.2014, 10:31
@rudelmoinmoin

Da geht aber auch einiges durcheinander. Nämlich Eigentum und Besitz. Und die Schlussfolgerungen daraus sind auch nicht ganz richtig.