Welcher E-Book-Reader ist in der JVA zulässig?

1 Antwort

Die genaue Auskunft kann Dir die JVA geben in die er einrücken muss. Letztlich ist E-Book-Reader ein Speichermedium und von daher dürfte er, zumindest im geschlossenen Vollzug, nicht zugelassen sein.

Ich habe doch sogar den Artikel angegeben, war es unbedingt nötig, Unwahrheiten zu erfinden? Danke für Nichts.

@Illuminata

Dann poste doch mal den direkten Link dazu. Die Seite findet nichts zu E-Book-Reader und ein Udo Vetter scheint dort auch nicht bekannt zu sein.

Wenn es sich dabei lediglich um einen Beitrag handeln sollte. wo ein Anwalt seine Ansicht dazu angibt ist das ohnehin mit Vorsicht zu genießen. Vielleicht gibt es aber sogar ein Gerichtsbeschuss dazu, da wäre dann eine Aktenzeichen sehr hilfreich.

Bis dahin bleibe ich bei meiner Darstellung.

@Artus01

Solltest Du diesen:

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/10/09/elektro-post-in-den-knast/

Beitrag meinen, so lies noch mal ganz genau nach worum es da geht, das hat nämlich nichts mit Strafhaft zu tun. Für solche, seltenen, Fälle gibt es in einigen Anstalten sogar Computer in denen CDs oder USB-Sticks ausgelesen werden können. Diese Geräte werden den Untersuchungsgefangenen aber nur zeitweise überlassen, in der Regel gibt es sogar einen seperaten Raum in dem sie sich auf ihren Prozess vorbereiten können.