Welchen Satz muss ich als privater Verkäufer neuerdings unter meine Artikel schreiben?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Verkaufsbedingungen

Dies ist ein Privatverkauf. Die angebotene Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft wie beschrieben und/oder auf den Bildern gesehen. Umtausch oder Rückgabe ist nicht möglich und wird ausgeschlossen. Ebaykosten trägt der Verkäufer, Versandkosten trägt der Käufer/Ersteigerer. Mit Abgabe eines Gebots erkennen Sie diese Bedingungen ausdrücklich an.

Versandbedingungen

Die gekaufte/ersteigerte Ware wird entsprechend der vom Käufer gewählten Versandart verschickt. Der Gefahrenübergang auf den Käufer/Ersteigerer findet statt mit Übergabe der Ware an die Post AG oder einen vergleichbaren anderen Post- oder Paketdienst. Diese Bedingungen erkennt der Käufer/Ersteigerer mit Abgabe eines Gebots ausdrücklich an.

Reiswaffel87  12.02.2010, 00:38

Ausschluß jeglicher Gewährleistung? Auch Privatverkäufer müssen Ware unter Umständen zurücknehmen bzw. auch für sie gelten Gewährleistungsregeln. Da hilft auch kein Ausschluß.

Sunny7777  12.02.2010, 11:05
@Reiswaffel87

@Reiswaffel87: Privatverkäufer können jegliche Gewährleistung ausschließen. Nur bei falscher Beschreibung oder Täuschung ist eine Rücknahme auch unter Privatleuten vorgesehen.

@justiziasgolem: Sicher regelt es das Gesetz. Aber welcher Käufer kennt das schon? Sehe ich immer wieder an den Fragen hier. Ich denke es ist klar und fair, wenn man solche Dinge ins Angebot reinschreibt. Reduziert langen Schriftverkehr nach dem Kauf.

justiziasgolem  12.02.2010, 09:11

Halte ich nicht für so gut. Grund: Es steht dort viel zu viel drinnen was ohnehin gesetzlich geregelt ist. Ein Widerrufs/Rückgaberecht muss der private Verkäufer ohnehin nicht einräumen und die Regelungen hinsichtlich des Versandrisikos regelt das Gesetz.

Genau genommen brauchst Du als Privatverkäufer keinen Schlußsatz über sogenanntes EU-Recht und Gewährleistung zu schreiben.

Du bist als Privatverkäufer gemeldet und das ist auf der Seite mit dem Angebot ersichtlich, deshalb hast Du auch keine Garantie zu gewähren und ein Rückgaberecht gibt es bei Privatkauf nicht.

Das läßt sich alles dem Link von "unlocker" entnehmen.

justiziasgolem  12.02.2010, 09:07

Das ist so leider falsch. Der bloße Hinweis auf die private Natur des Mitgliedskontos ist noch kein Gewährleistungsausschluss.

psydelis  10.03.2010, 23:47

Eine Garantie ist ohne hin etwas freiwilliges, die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben.

AUCH FÜR PRIVATE VERKÄUFER!

Allerdings können private Verkäufer diese Gewährleistung aussschließen, was für Gewerbetreibende kaum möglich ist.

Das Aufgrund das du eine Privatperson bist eine Rücknahme/Umtausch ausgeschlossen ist und du keine Garantie geben kannst.

Leider nicht eine wirklich abschließend brauchbare Antwort mit dabei. Aber viele gute Ansätze:

  1. Wer einen Privatverkauf tätigt, ist grundsätzlich dazu verpflichtet, für die Mangelfreiheit des angebotenen Gegenstandes einzustehen. Andernfalls hat der Käufer Gewährleistungsansprüche.

  2. Im Rahmen eines Verkaufs von Privat ist es grundsätzlich möglich, per vertraglicher Vereinbarung jegliche Gewährleistungsansprüche des Käufers auszuschließen.

  3. Ein und dieselbe Formulierung für einen Gewährleistungsausschluss führt unweigerlich ins AGB-Recht. Beim Verkauf von Waren führt dies wiederum zu einer Nichtigkeit des Gewährleistungsausschlusses.

  4. Gewährleistung hat nichts mit (Haltbarkeits-) Garantie zu tun!!! Gewährleistungsrechte entfalten sich nur, wenn der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe vom Verkäufer an den Käufer bestand. Des Weiteren ist es immer eine Frage des Einzelfalles, ob eine Sache mangelhaft ist oder nicht. Dies hier näher auszuführen würde den Rahmen sprengen.

In der Praxis ist es im Übrigen nicht unbedingt notwendig, die Gewährleistung auszuschließen. Die Darlegungs- und Beweislast, dass zum Zeitpunkt der Übergabe ein Mangel vorlag über den er nicht bescheidwusste, trifft den Käufer. Wenn man sich also sicher sein kann, dass der verkaufte Gegenstand in Ordnung ist, kann man getrost auf einen Haftungsausschluss verzichten.