Darf ich die Rücknahme verweigern? (ebay)

9 Antworten

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Es kommt darauf an was du geschrieben hast. MicroSD neu (bedeutet Neu). Allerdings wäre eine Nachfrage ob formatiert wurde durchaus hilfreich. Du kannst selbstverständlich die Rücknahme verweigern. Informiere aber bitte Ebay über das Problem. So bist du abgesichert. Wenn du die Rücknahme ausdrücklich ausgeschlossen hast, hat der Käufer Pech. Er hätte sich vor dem Kauf bei dir informieren müssen und können.

Nein, der Verkauf ist komplett abgeschlossen.

Übrigens brauchst du als Privatverkäufer eine Rücknahme nicht mal extra auszuschließen, denn ein Privatverkäufer ist grundsätzlich nicht zur Rücknahme verpflichtet.

Leider gibt es aber viele Ebaynutzer, die es dennoch versuchen, oft in betrügerischer Absicht oder weil sie plötzlich das Geld anderweitig benötigen. Nicht selten sind das Kinder und Jugendliche, die gar nicht bei Ebay angemeldet sein dürften. Bei derartigen Versuchen würde ich grundsätzlich Ebay informieren und eventuell sogar eine Anzeige wegen Betrugsversuches erstatten.

 

 

Wenn die Inhalte Bestandteil des Kaufvertrages geworden sind (du sie in der Artikelbeschreibung angegeben hast), muessen sie natuerlich auch drauf sein. Sind sie es nicht, musst du sie entweder nachliefern oder du musst - wenn der Kaeufer damit einverstanden ist - das Teil zuruecknehmen. Dass sie nicht drauf sind, wird der Kaeufer leicht beweisen koennen. Kannst du aber beweisen, dass sie drauf waren, als du das Ding auf die Reise geschickt hast?

Email ihm den Inhalt, oder schick ihm eine CD, versuch einfach, eine Einigung zu erzielen, es wäre Blödsinn, einen Tablet PC zurückzugeben nur wegen der Micro SD Karte. Aber die Rücknahme kannst bedenkenlos verweigern.

Wenn du diese Inhalte mitverkauft hast (falls du das darfst), dann darf er die auch einfordern. Du kannst sie ihm aber auch irgendwie anders zukommen lassen. Per Email? Auf CD brennen und per post schicken.

Hab ich Ihm angeboten, will er aber nicht. Er will sein Geld zurück

@DarthLuda

Da hat er wohl Pech gehabt. Auf alle Fälle den Schriftverkehr speichern, falls es zu Unstimmigkeiten dadurch kommt.

@DarthLuda

er muss dir die chance auf nacherfüllung geben.

@DarthLuda

ja dann gehts ihm nicht um den inhalt sondern um das geld -> rücknahme verweigern

@DarthLuda

Noe, so laeuft das nicht. Wenn du die fehlenden "Teile" nachliefern kannst und das auch willst, kann er das nicht ablehnen. Damit kommt er nicht durch. Haettest du ihm ein Handy mit Ladekabel verkauft, das Ladekabel aber versehentlich nicht mit dazu gepackt, koennte er auch nicht vom Kauf zuruecktreten, wenn du ihm das Kabel nachlieferst.

@DerCAM

gutes Beispiel.