Welche Strafe erwartet mich, verstoß gegen BTMG?

6 Antworten

Geldstrafe
und
mehr als 12monatige Haftstrafe, die ggf. zur Bewährung ausgesetzt wird, wenn Deine Sozialprognose gut ist
und
Drogenscreenings bzw. Therapie-Auflage

liegen m.E. im Bereich des Wahrscheinlichen.

In deiner Schilderung kommt nicht vor, dass du einen Notruf getätigt, geschweige denn missbraucht hättest.

Was die Drogen angeht, so hängt es davon ab, ob der Richter es für erwiesen hält, dass du selbst die Drogen in deiner Wohnung deponiert hast, bzw. dass du sie dort hast einlagern lassen, dass sie also in deinem Besitz waren.

Ansonsten könnte es auch so gewesen sein, dass jemand ohne dein Wissen die Drogen dort heimlich versteckt hätte. Dann würde dich keine Schuld treffen. Woher hatte denn dein Bekannter Kenntnis von den bei dir gelagerten Drogen? Weißt du das? Und welches Motiv könnte er gehabt haben, dich anzuzeigen?

Jacky2233 
Fragesteller
 19.07.2021, 09:25

Vielen Dank für die Antwort

Das verstehe ich auch nicht warum ich wegen Missbrauch von notrufen angeklagt werde. Ich werde auch angeklagt weil ich angeblich Drogen herstelle. Was ich definitiv nicht tue. Der bekannte war zu dem Zeitpunkt mein Partner und dem hab ich natürlich alles erzählt. Als ich schluss gemacht habe, ist er durch gedreht und hat dann die Polizei angerufen.

Beide Punkte können dir laut deinen Angaben nicht nachgewiesen werden. Aber 100 g crytal und coke ist glaub ich zuviel für eigengebrauch heißt da kommt was auf dich zu

95 g Kokain und 110 g Crystal Meth ist alles andere als für den Eigengebrauch bestimmt.

Das ist ganz klar Handel mit BTM.

Bin mir nicht sicher, ob Du da noch mit Bewährung davonkommst!

Das ist ja nun nicht mehr Eigenbedarf... Du könntest schon ein paar Jährchen sitzen.